Zur Tarifentwicklung bei der Berliner S-Bahn

1. 1. 1872

Auf der Ringbahn wird der öffentliche Personenverkehr aufgenommen. Um möglichst viele auch ärmere Fahrgäste anzuziehen, wird der Fahrpreis mit ½ Silbergroschen (1 Sgr. = 12 Pf. = 1/30 Taler) je Meile in der 3. und 1½ Sgr. in der 2. Klasse bewusst niedrig angesetzt. Auf die sonst übliche 1. und 4. Wagenklasse verzichtet man im Interesse einer einfachen Tarifstruktur und im Anbetracht der Notwendigkeiten des Nahverkehrs ganz.

Für die Fahrt zu den Fernbahnhöfen wird zusätzlich eine Anschlussgebühr von ½ Sgr. in der 3. und 1 Sgr. in der 2. Klasse erhoben.

9. 7. 1873

Vereinheitlichung der deutschen Währungssysteme: Neue reichsweite Währungseinheit ist die Mark (ℳ), eingeteilt in 100 Pfennig. Die bisherigen Münzen und Banknoten bleiben in Umlauf und werden erst nach und nach aus dem Verkehr gezogen (Banknoten bis 1876, Talermünzen bis 1907).

Der Umrechnungskurs des preußischen Talers wird mit 3 ℳ festgelegt, des Groschens mit 0,10 ℳ. Der Pfennig wird durch diesen Kurs geringfügig aufgewertet und liegt jetzt bei 1/10 statt 1/12 Sgr. Der Wert der Mark ist goldgebunden.

1. 4. 1874

Der Fahrpreis der 3. Klasse wird auf 1 Sgr. (ℳ 0,10) je Meile erhöht.

7. 2. 1882

Die Stadtbahn wird für den Personenverkehr eröffnet. Im Gegensatz zur Ringbahn wird für die Stadtbahn ein vierstufiges Preissystem eingeführt, wobei für jeden Ausgangsbahnhof die Zuordnung der Zielbahnhöfe zu bestimmten Preisstufen entsprechend den (erwarteten) örtlichen Verkehrsverhältnissen einzeln festgesetzt wird. Die Fahrpreise sind wie folgt:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
10,100,20
20,200,30
30,300,40
40,400,50

Die genannten Preise betreffen nur die eigentliche Stadtbahn zwischen Schlesischem Bf. und Bf. Charlottenburg. Im Stadtringverkehr (Anschlussverkehr Stadtbahn - Ringbahn) gelten die aneinandergestoßenen (summierten) Preise der Stadt- und Ringbahn mit einer Obergrenze von ℳ 0,50 in der 3. und ℳ 0,70 in der 2. Klasse. Die bisherige Anschlussgebühr zu den Fernbahnhöfen entfällt.

1. 7. 1886

Ein neuer Tarif für die Stadt- und Ringbahn wird eingeführt. Basierend auf einem Kilometersatz von 3 Pf. im Stadt-, 2 Pf. im Ring- und 2,5 Pf. im Stadtringverkehr (jeweils 3. Klasse, der Bereich der Stadtbahn umfasst jetzt auch die Anschlussstrecken nach Stralau-Rummelsburg und Westend) werden für jeden Ausgangsbahnhof 4 Entfernungszonen so festgelegt, dass der Fahrpreis zum Zielbahnhof unter Berücksichtigung besonderer Verkehrsbeziehungen in etwa dem Kilometersatz entspricht. Die einzelnen Preisstufen werden folgendermaßen festgelegt:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
10,100,15
20,200,30
30,300,40
40,400,50

1887

Die 4. Preisstufe wird abgeschafft.

1. 1. 1890

Die 1. und 2. Preisstufe werden neu abgegrenzt: Die 1. Preisstufe gilt jetzt bis zur 5. Station, darüber hinaus die 2. Preisstufe. Die 3. Preisstufe bleibt unverändert.

1. 10. 1891

Schaffung des Berliner Vororttarifs: Für die Vorortstrecken Schlesischer Bf. - Fürstenwalde (Spree) / Strausberg / Rüdersdorf, Stettiner Bf. - Bernau (bei Berlin) / Oranienburg, Lehrter Bf. - Nauen, Potsdamer Bf. / Charlottenburg - Werder (Havel), Anhalter Bf. - Groß-Lichterfelde Ost / Zossen und Görlitzer Bf. - Königs Wusterhausen werden gegenüber dem Fernverkehr vergünstigte Fahrpreise eingeführt. Er handelt sich dabei um einen Entfernungsgruppentarif mit folgenden Abstufungen:

Entfernung3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
bis 7,5 km0,100,15
über 7,5 bis 15 km0,200,30
über 15 bis 20 km0,300,45
über 20 km je weiteren km0,030,045

Alle Preise werden auf glatte 5 Pf. aufgerundet (dies gilt auch nach allen weiteren Tarifänderungen bis 1922). Wie schon auf der Stadt- und Ringbahn entfallen die 1. und 4. Wagenklasse, lediglich auf der Strecke nach Potsdam werden aufgrund der "besonderen Verhältnisse der Residenzstadt" weiterhin Fahrten in der 1. Klasse angeboten, für die jedoch der allgemeine Eisenbahntarif gilt.

Auf der Stadt- und Ringbahn wird die 3. Preisstufe abgeschafft. Im Anschlussverkehr zwischen Stadt-, Ring- und Vorortbahn gelten grundsätzlich die Preise des Vorortverkehrs, sofern nicht die aneinandergestoßenen Einzelpreise günstiger sind. Auf Streckenabschnitten, die sowohl zur Stadt- und Ring- als auch zur Vorortbahn zählen, gelten beide Tarife nebeneinander.

1. 4. 1892

Auf der Anschlussstrecke nach Spindlersfeld wird der Personenverkehr aufgenommen, es gilt der Berliner Vororttarif.

1. 10. 1893

Die Kremmener Bahn wird eröffnet, bis Tegel gilt der Berliner Vororttarif

1908

Auf der Kremmener Bahn wird der Vororttarif bis Velten (Mark) ausgeweitet

1. 7. 1910

Die Verbindungsbahn Neukölln - Niederschöneweide wird eröffnet, Ausgangsbahnhof für Fahrten Richtung Königs Wusterhausen ist jetzt auch Neukölln.

4. 8. 1914

Die Goldbindung von Banknoten und Scheidemünzen aus unedlen Metallen wird bis auf weiteres ausgesetzt ("Papiermark"), in der Folgezeit Einziehung von Gold- und Silbermünzen.

1. 4. 1918

Der Stadt-, Ring- und Vororttarif wird verfeinert und der beginnenden Inflation angepasst. Auf der Stadt- und Ringbahn wird wieder eine 3. Preisstufe für Fahrten im Umfang von mehr als 8 Stationen eingeführt:

PreisstufeStationen3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
11-50,150,20
26-80,200,30
3> 80,250,40

Bei der Vorortbahn entstehen neue Entfernungsgruppen, die Grenze zum reinen Kilometertarif wird auf 25 km herausgeschoben:

Entfernung3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
bis 5 km0,150,20
über 5 bis 7,5 km0,150,25
über 7,5 bis 10 km0,200,30
über 10 bis 13 km0,250,40
über 13 bis 16 km0,300,45
über 16 bis 19 km0,350,55
über 19 bis 22 km0,400,60
über 22 bis 25 km0,450,70
über 25 km je weiteren km0,0370,057

Anmerkung: Die nachfolgenden Fahrpreisangaben bis zum Ende der Inflationszeit basieren teilweise auf Berechnungen oder Vermutungen auf der Basis von Preisbildungstafeln, angegebenen Steigerungsraten und Festpreisen für Fahrradtransport oder Gepäckaufbewarung. Es ist daher nicht sichergestellt, dass alle angegebenen Preise wirklich zutreffen, auch ist es durchaus möglich, dass zwischen den angegebenen Daten weitere Preissteigerungen vollzogen wurden.

1. 11. 1919

Die Fahrpreise werden um etwa 50% angehoben.

Stadt- und Ringbahn:

PreisstufeStationen3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
11-50,200,30
26-80,300,40
3> 80,350,55

Vorortbahn:

Entfernung3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
bis 5 km0,200,30
über 5 bis 7,5 km0,250,35
über 7,5 bis 10 km0,300,40
über 10 bis 13 km0,350,55
über 13 bis 16 km0,400,60
über 16 bis 19 km0,500,75
über 19 bis 22 km0,550,80
über 22 bis 25 km0,600,95
über 25 km je weiteren km0,050,076

15. 6. 1920

Die Fahrpreise werden um etwa 33% angehoben.

Stadt- und Ringbahn:

PreisstufeStationen3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
11-50,300,50
26-80,400,60
3> 80,500,70

Vorortbahn:

Entfernung3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
bis 5 km 0,300,50
über 5 bis 7,5 km 0,400,55
über 7,5 bis 10 km0,450,60
über 10 bis 13 km 0,550,85
über 13 bis 16 km 0,600,90
über 16 bis 19 km 0,751,15
über 19 bis 22 km 0,851,20
über 22 bis 25 km 0,901,45
über 25 km je weiteren km0,0750,114

1. 1. 1921

Auf der Stadt- und Ringbahn werden die 1. und 2. Preisstufe abgeschafft und der Einheitstarif zum Preis der bisherigen 3. Preisstufe eingeführt. Dieser bildet zugleich den neuen Mindestpreis im Vorortverkehr:

Entfernung3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
bis 13 km 0,550,85
über 13 bis 16 km 0,600,90
über 16 bis 19 km 0,751,15
über 19 bis 22 km 0,851,20
über 22 bis 25 km 0,901,45
über 25 km je weiteren km0,0750,114

Die Wetzlarer Bahn bis Beelitz Heilstätten und die Lehrter Bahn bis Wustermark werden in den Vororttarif eingebunden.

1. 7. 1921

Die Fahrpreise werden um etwa 33% angehoben, auf der Stadt- und Ringbahn betragen sie jetzt ℳ 0,70 in der 3. und ℳ 1,00 in der 2. Wagenklasse. Im Vorortverkehr gelten folgende Preise:

Entfernung3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
bis 13 km 0,751,15
über 13 bis 16 km0,801,20
über 16 bis 19 km1,001,55
über 19 bis 22 km1,151,60
über 22 bis 25 km1,201,95
über 25 km je weiteren km0,100,152

1. 12. 1921

Die Fahrpreise werden um etwa 33% angehoben, auf der Stadt- und Ringbahn betragen sie jetzt ℳ 1,00 in der 3. und ℳ 1,50 in der 2. Wagenklasse. Im Vorortverkehr gelten folgende Preise:

Entfernung3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
bis 13 km 1,001,55
über 13 bis 16 km1,101,60
über 16 bis 19 km1,352,10
über 19 bis 22 km1,552,15
über 22 bis 25 km1,602,60
über 25 km je weiteren km0,1340,203

1. 2. 1922

Die Fahrpreise werden auf der Stadt- und Ringbahn verdoppelt und betragen jetzt ℳ 2,00 in der 3. und ℳ 3,00 in der 2. Wagenklasse. Im Vorortverkehr steigen die Preise um etwa 75%:

Entfernung3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
bis 13 km 1,752,75
über 13 bis 16 km1,902,80
über 16 bis 19 km2,403,70
über 19 bis 22 km2,753,80
über 22 bis 25 km2,804,55
über 25 km je weiteren km0,2350,356

1. 7. 1922

Einführung eines starren Zonentarifs im Vorortverkehr: Jeweils ausgehend von den Berliner Ausgangsbahnhöfen der Vorortstrecken aus gibt es je nach Streckenlänge bis zu 5 Zonen, deren Grenzen bei 7,5, 15, 25 und 35 km ab Ausgangsbahnhof liegen. Im Anschlussverkehr mit der Stadt- und Ringbahn wird diese als eigene Zone behandelt, die sich (wie bisher) mit der ersten Vorortzone überlappt. Auf diese Weise liegt bspw. für Fahrgäste aus Richtung Erkner die Preisstufengrenze zur Stadt- und Ringbahn am Schlesischen Bf., in der Gegenrichtung jedoch erst in Stralau-Rummelsburg.

Im neuen Tarif gibt es 10 Preisstufen, die Preisstufe 1 gilt für 1 bis 2 Zonen, jede weitere Preisstufe für jeweils eine weitere Zone. Die bisherige tarifliche Trennung zwischen Stadt- und Ringbahn einerseits und Vorortbahn andererseits entfällt.

Die neuen Fahrpreise liegen etwa 50-100% über den alten:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 3,004,50
2 3,605,40
3 4,206,30
usw. bis
108,4012,60

1. 10. 1922

Die Fahrpreise werden verdoppelt:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 6,009,00
2 7,2010,80
3 8,4012,60
usw. bis
1016,8025,20

1. 11. 1922

Die Fahrpreise werden verdoppelt:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 12,0018,00
2 14,4021,60
3 16,8025,20
usw. bis
1033,6050,40

1. 12. 1922

Die Fahrpreise steigen um etwa 75%:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 2030
2 2436
3 2842
usw. bis
105684

1. 1. 1923

Die Fahrpreise steigen in der 3. Klasse um etwa 100%, die 2. Klasse kostet jetzt das doppelte der 3.:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 4080
2 50100
3 60120
usw. bis
10130260

1. 2. 1923

Die Fahrpreise werden verdoppelt:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 80160
2 100200
3 120240
usw. bis
10260520

1. 3. 1923

Die Fahrpreise werden verdoppelt:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 160320
2 200400
3 240480
usw. bis
105201.040

10. 4. 1923

Die Fahrpreise steigen um 25%:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 200640
2 250800
3 300960
usw. bis
106501.300

1. 6. 1923

Die Fahrpreise werden verdoppelt:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 4001.280
2 5001.600
3 6001.920
usw. bis
101.3002.600

1. 7. 1923

Die Fahrpreise werden verdreifacht:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 1.2002.400
2 1.5003.000
3 1.8003.600
usw. bis
103.9007.800

1. 8. 1923

Die Fahrpreise steigen in der 3. Klasse um etwa 250%, in der 2. Klasse betragen sie wieder das Eineinhalbfache der 3.:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 4.0006.000
2 5.0007.500
3 6.00012.000
usw. bis
1013.00026.000

20. 8. 1923

Die Fahrpreise steigen um 900%:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 40.00060.000
2 50.00075.000
3 60.000120.000
usw. bis
10130.000260.000

1. 9. 1923

Die Bahn führt wertbeständige Grundpreise ein, auf deren Basis die tatsächlichen Fahrpreise mit variablen Multiplikatoren berechnet werden. Die neuen Preise liegen etwa 275% über den alten:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 150.000225.000
2 210.000315.000
3 270.000405.000
usw. bis
10690.0001.035.000

11. 9. 1923

Die Fahrpreise steigen um 150%:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 375.000565.000
2 525.000790.000
3 675.0001.015.000
usw. bis
101.725.0002.590.000

18. 9. 1923

Die Fahrpreise steigen um 500%:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 2.250.0003.400.000
2 3.150.0004.750.000
3 4.050.0006.100.000
usw. bis
1010.350.00015.550.000

25. 9. 1923

Die Fahrpreise steigen um etwa 100%:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 5.000.0007.500.000
2 7.000.00010.500.000
3 9.000.00013.500.000
usw. bis
1023.000.00034.500.000

2. 10. 1923

Die Fahrpreise steigen um 75%:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 7.500.00011.250.000
2 10.500.00015.750.000
3 13.500.00020.250.000
usw. bis
1034.500.00051.750.000

10. 10. 1923

Die Fahrpreise steigen um 100%:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 15.000.00022.500.000
2 21.000.00031.500.000
3 27.000.00040.500.000
usw. bis
1069.000.000103.500.000

13. 10. 1923

Die Fahrpreise steigen um 100%:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 30.000.00045.000.000
2 42.000.00063.000.000
3 54.000.00081.000.000
usw. bis
10138.000.000207.000.000

18. 10. 1923

Die Fahrpreise steigen um 400%:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 150.000.000225.000.000
2 210.000.000315.000.000
3 270.000.000405.000.000
usw. bis
10690.000.0001.035.000.000

22. 10. 1923

Die Fahrpreise steigen um 100%:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 300.000.000450.000.000
2 420.000.000630.000.000
3 540.000.000810.000.000
usw. bis
101.380.000.0002.070.000.000

29. 10. 1923

Die Fahrpreise steigen um 400%:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 1.500.000.0002.250.000.000
2 2.100.000.0003.150.000.000
3 2.700.000.0004.050.000.000
usw. bis
106.900.000.00010.350.000.000

1. 11. 1923

Die Reichsbahn stellt alle Preise auf Goldmarkbasis um (die Gold- oder Friedensmark ist eine Verrechnungseinheit basierend auf dem früheren Wert der Mark vor Aufebung der Goldbindung; sie entspricht 10/42 US-$). Die Preise im Berliner Stadt-, Ring- und Vorortverkehr betragen in der 3. Klasse 0,20 Goldmark für die 1. und zusätzlich je 0,10 Goldmark für jede weitere Preisstufe; die 2. Klasse kostet wie bisher das Eineinhalbfache der 3.

Anhand des offiziellen Börsenwertes ergeben sich folgende Markpreise:

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 6.200.000.0009.300.000.000
2 9.300.000.00013.950.000.000
3 12.400.000.00018.600.000.000
usw. bis
1034.050.000.00051.100.000.000

3. 11. 1923

Abwertung der Mark

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 20.000.000.00030.000.000.000
2 30.000.000.00045.000.000.000
3 40.000.000.00060.000.000.000
usw. bis
10110.000.000.000165.000.000.000

7. 11. 1923

Abwertung der Mark

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 30.000.000.00045.000.000.000
2 45.000.000.00067.500.000.000
3 60.000.000.00090.000.000.000
usw. bis
10165.000.000.000247.500.000.000

13. 11. 1923

Abwertung der Mark

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 40.000.000.00060.000.000.000
2 60.000.000.00090.000.000.000
3 80.000.000.000120.000.000.000
usw. bis
10220.000.000.000330.000.000.000

14. 11. 1923

Abwertung der Mark

Preisstufe3. Klasse (ℳ)2. Klasse (ℳ)
1 60.000.000.00090.000.000.000
2 90.000.000.000135.000.000.000
3 120.000.000.000180.000.000.000
usw. bis
10330.000.000.000495.000.000.000

15. 11. 1923

Einführung der Rentenmark (Rent.ℳ), deren Wert an die Goldmark gebunden ist; zugleich Abwertung der Mark.

Preisstufe3. Klasse (ℳ, Rent.ℳ)2. Klasse (ℳ, Rent.ℳ)
1 120.000.000.000
0,20
180.000.000.000
0,30
2 180.000.000.000
0,30
270.000.000.000
0,45
3 240.000.000.000
0,40
360.000.000.000
0,60
usw. bis
10660.000.000.000
1,10
990.000.000.000
1,65

20. 11. 1923

Letzte Markabwertung, mit der Stabilisierung der offiziellen Währung - wenn auch auf niedrigstem Niveau - ist die Inflation überwunden.

Preisstufe3. Klasse (ℳ, Rent.ℳ)2. Klasse (ℳ, Rent.ℳ)
1 200.000.000.000
0,20
300.000.000.000
0,30
2 300.000.000.000
0,30
450.000.000.000
0,45
3 400.000.000.000
0,40
600.000.000.000
0,60
usw. bis
101.100.000.000.000
1,10
1.650.000.000.000
1,65

1. 7. 1924

Tarifumbau: Die Vorortzonen werden deutlich verkleinert, wodurch sich ihre Zahl auf zehn verdoppelt. Ferner wird eine neue Preisstufe N eigeführt, welche wahlweise innerhalb der ersten Vorortzone (Nahzone) oder im inneren Stadt- und Ringverkehr gilt. Die neuen Zonengrenzen liegen bei 7,5, 15, 20, 25, 30, 34, 38, 42 und 46 km ab Berliner Ausgangsbahnhof.

Die neuen Fahrpreise, die immer noch in Goldmark festgelegt werden, sind folgende:

Preisstufe3. Klasse (Rent.ℳ, ℳ)2. Klasse (Rent.ℳ, ℳ)
N 0,15
150.000.000.000
0,25
250.000.000.000
1 0,20
200.000.000.000
0,30
300.000.000.000
2 0,30
300.000.000.000
0,45
450.000.000.000
3 0,40
400.000.000.000
0,60
600.000.000.000
usw. bis
192,00
2.000.000.000.000
3,00
3.000.000.000.000

Für Kinder gibt es ermäßigte Fahrkarten zum halben Normalpreis, ebenso für Kleinsiedler, wobei letztere Karten, die auf Antrag erhältlich sind, nur für die festgelegte Strecke zwischen Wohn- und Siedlungsort und nur zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gelten.

30. 8. 1924

Mit der Einführung der Reichsmark (ℛℳ) endet das postinflationäre nebeneinander verschiedener Währungen. Die ℛℳ-Fahrpreise entsprechen den bisherigen Gold- bzw. Rentenmarkpreisen.

1. 7. 1927

Das Tarifgebiet Stadt- und Ringbahn wird je nach Fahrtrichtung um die erste (bisherige) Vorortzone dieser Strecke, die Nahzone von ihrer bisherigen Grenze (7,5 km ab Berliner Ausgangsbf.) auf 11,25 km ausgeweitet. Dadurch überschneidet sich jetzt die Stadt- und Ringbahn mit der ersten Vorortzone vom Berliner Ausgangsbahnhof der jeweiligen Strecke bis zur alten Grenze der Nahzone, ebenso überschneiden sich von dort aus bis zum Ende der erweiterten Nahzone die 1. und die 2. Vorortzone. Aus den verschiedenen sich daraus ergebenen Möglichkeiten zur Fahrpreisberechnung wird entsprechend den Grundsätzen von 1891 und 1922 die für den Fahrgast günstigste gewählt.

Diese Regelung gilt jeweils nur für die erste betroffene Vorortstrecke, bei Fahrten von einer Vorortstrecke über die Stadt- und Ringbahn auf eine andere bleibt es hinter der Stadt- und Ringbahn bei den bisherigen Zonengrenzen.

Die Neuregelung hat folgende Auswirkungen auf die Fahrpreise:

Ausgangsbahnhöfe für die Vorortstrecken nach Wustermark und Nauen sind jetzt Charlottenburg und Putlitzstraße, für die Strecke nach Königs Wusterhausen auch Schlesischer Bf. und Stralau-Rummelsburg (Enfernungsrechnung weiterhin ab Görlitzer Bf.)

1. 1. 1928

Ein Übergangsfahrschein zu U-Bahn, Bus und Straßenbahn wird eingeführt. Er kostet ℛℳ 0,30 und erlaubt innerhalb von 90 Minuten ein einmaliges Umsteigen zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln an der selben Station, wobei er bei der Bahn nur innerhalb der Stadt- und Ringbahn sowie der Nahzone und nur in der 3. Klasse gültig ist.

20. 2. 1929

Der Tarif wird in Detailfragen neugefasst: Bei ermäßigten Fahrscheinen ist der Übergang in höhere Wagenklassen nicht mehr zulässig, Kleinsiedlerkarten erlauben keine Fahrten mehr mit Unterwegsbahnhöfen.

18. 12. 1929

Die nur für den elektrischen Vorortbetrieb gedachte Siemensbahn wird eröffnet, als "Ausgangsbahnhof" gilt die gesamte Stadt- und Ringbahn.

2. 1. 1930

Das Umsteigen in den Nachtbus ist nur noch mit einem teureren Übergangsfahrschein für ℛℳ 0,55 möglich.

1. 2. 1930

Die Fahrpreise werden angehoben, zugleich werden die Höchstpreise durch Abschaffung der Preisstufen 14 bis 19 gesenkt:

Preisstufe3. Klasse (ℛℳ)2. Klasse (ℛℳ)
N 0,200,30
1 0,250,40
2 0,350,55
3 0,500,75
4 0,600,90
5 0,701,05
usw. bis
131,502,25

2. 7. 1930

Der Fahrpreis des Übergangfahrscheins zur BVG steigt auf ℛℳ 0,40, beim Nachtbus auf ℛℳ 0,65.

1. 1. 1932

Die Reichsregierung verfügt im Rahmen ihrer Deflationspolitik eine allgemeine Preissenkung, wodurch der Übergangsfahrschein zur BVG jetzt ℛℳ 0,35, beim Nachtbus ℛℳ 0,60 kostet. Die übrigen Einzelfahrscheine der S-Bahn behalten ihren bisherigen Preis, Zeitkarten werden günstiger

1. 3. 1933

Der neu eröffnete Bf. Schöneberg wird Ausgangs- und Preisbildungsbahnhof für Fahrten Richtung Potsdam, die dadurch von den meisten Stationen aus um eine Preisstufe günstiger werden

1. 11. 1933

Ein neues Tarifsystem mit nicht weniger als 28 Preisstufen wird eingeführt. Die Fahrpreise beginnen in der 3. Klasse bei ℛℳ 0,15 für die Ps 1 und steigen je Preisstufe um ℛℳ 0,05 an, in der 2. Klasse betragen sie das Eineinhalbfache der 3. Klasse bei Abrundung auf ganze 5 Pf.:

Preisstufe3. Klasse (ℛℳ)2. Klasse (ℛℳ)
1 0,150,25
2 0,200,30
3 0,250,40
4 0,300,45
5 0,350,55
usw. bis
281,502,25

Im inneren Stadt- und Ringbahnverkehr gilt die Ps. 1 (Kurzstrecke) für vier Stationen, darüber hinaus die Ps. 2. Für Verbindungen innerhalb einer Vorortstrecke sowie mit benachbarten Vorortstrecken werden die Fahrpreise für jeden Bahnhof anhand der Entfernung individuell festgelegt, für Verbindungen mit den einzelnen offiziellen Ausgangsbahnhöfen der Vorortstrecke gelten pauschalisierte Preise, ebenso im Übergangsverkehr mit der Stadt- und Ringbahn sowie für Fahrten zu den einzelnen Preisstufenbereichen anderer Vorortstrecken über die Stadt- und Ringbahn (ausgenommen ist in allen drei Fällen die Ps. 1, deren Gültigkeit sich ausschließlich nach der Entfernung richtet).

Im Vergleich zum alten Tarif werden sehr kurze und recht lange Fahrten etwas preiswerter, die übrigen bleiben in etwa gleich. Für die Bahnhöfe der Stadt- und Ringbahn bleiben Fahrten bis zum Ende der alten 2. Vorortzone abgesehen von der Einführung der Kurzstrecke preislich unverändert.

Die Ringbahnhöfe Wedding, Schönhauser Allee, Frankfurter Allee, Treptower Park, Tempelhof, Schöneberg, Halensee und Westend sind jetzt ebenfalls Ausgangsbahnhöfe der jeweiligen Vorortstrecken.

1. 9. 1934

Die BVG schafft die Nachttarife ab (im Gegenzug gelten einige Fahrscheinsorten nur noch im Tagesverkehr). Das Umsteigen in den Nachtbus ist jetzt mit dem regulären BVG-Übergangsfahrschein möglich, der bisher nötig, teurere Übergangsfahrschein für den Nachtbus entfällt.

28. 7. 1936

Der Nord-Süd-Tunnel wird bis Bf. Unter den Linden dem Verkehr übergeben, er ist tariflich Bestandteil des inneren Stadt- und Ringverkehrs.

15. 5. 1938

Die Wriezener Bahn bis Werneuchen, die Dresdener Bahn zwischen Zossen und Wünsdorf sowie die Anhalter Bahn zwischen Berlin-Lichterfelde Ost und Teltow werden in den S-Bahntarif aufgenommen.

15. 4. 1939

Die Nord-Süd-Bahn wird bis Potsdamer Platz verlängert, der Übergang zwischen Potsdamer Bf. (einschl. Ringbf.) bzw. Wannseebf. und Bf. Potsdamer Platz gilt tariflich als Umsteigen am gleichen Bahnhof.

1. 5. 1939

Für Fahrten, die im Bereich der Stadt- und Ringbahn mehr als 12 Stationen umfassen, ist eine Preisstufe mehr als bisher (im inneren Stadt- und Ringverkehr die Preisstufe 3) zu bezahlen. Da die Zählung entsprechend den Prinzipien von 1891 und 1922 erst beim ersten Bahnhof beginnt, der nicht zugleich auch zu einer Vorortstrecke gehört, sind von der Neuregelung nur Fahrgäste betroffen, die bewusst eine unnötig lange Fahrtstrecke wählen (so beginnt bspw. bei einer Fahrt ab Westkreuz über die Stadtbahn die Zählung ab Savignypl., 12. Station ist demnach genau Ostkreuz).

9. 10. 1939

Die Nord-Süd-Bahn wird mit der Wannseebahn verbunden, der Wannseebf. stillgelegt. Durch den neuen Fahrweg über Anhalter Bf. werden einige Verbindungen um eine Preisstufe teurer.

6. 11. 1939

Anbindung der Nord-Süd- an die Anhalter und Dresdener Bahn.

Verwundete können die Berliner S-Bahn kostenlos benutzen.

9. 8. 1943

Die S-Bahntarif wird auf der Anhalter Bahn bis Ludwigsfelde ausgedehnt

1. 9. 1944

Mit der Einführung des Kriegseinheitstarifs bei der BVG entfällt der Übergangsfahrschein zu dieser.

1.10.1944

Einführung des "Kriegstarifs", bestehend aus acht Preisstufen. Zur Vereinfachung des Preissystems erfolgt die Rückkehr zum starren Zonentarif: Um die Stadt-, Ring- und Nord-Süd-Bahn liegen ringförmig die Zonen 1 bis 5, wobei letztere nur noch den Bahnhof Fürstenwalde (Spree) beinhaltet. Im Gegensatz zum bisherigen und den früheren Tarifen beginnen die Vorortzonen am ersten Bahnhof außerhalb der Ringbahn, die bislang übliche Überlappung verschiedener Zonen endet.

Eine Fahrkarte der Preisstufe (Ps) 1 gilt für eine Fahrt durch ein bis zwei Zonen, jede höhere Preisstufe für jeweils eine weitere Zone. Für Fahrten, die mehr als neun Zonen umfassen, gilt die Ps 8 als Obergrenze. Eine Sonderregel besteht für "über-Eck-Verkehre": Liegen bei einer Fahrt bis zu zwei aufeinander folgende Bahnhöfe in einer eigenen Zone, so wird diese bei der Preisstufenbildung nicht angerechnet (sehr wohl jedoch die anschließend erneut befahrene Zone). So gilt bspw. für eine Fahrt von Südende nach Schlachtensee via Schöneberg die Ps 2, da drei "relevante" Zonen (1, 1, 2) durchfahren werden und die Ringbahn (2 Stationen) unberücksichtigt bleibt. Die Fahrpreise der Preisstufen sind folgendermaßen:

Preisstufe gültig für ... Zonen 3. Klasse (ℛℳ) 2. Klasse (ℛℳ) 10 Fahrten 3. Klasse (ℛℳ)
1 1 - 2 0,20 0,40 1,50
2 3 0,30 0,60 2,00
3 4 0,50 1,00 3,50
4 5 0,70 1,40 5,00
5 6 1,00 2,00 7,00
6 7 1,10 2,20 -
7 8 1,20 2,40 -
8 9 und mehr 1,30 2,60 -

Die zweite Wagenklasse kostet jetzt das doppelte der dritten.

6.6.1945

Wiederaufnahme des S-Bahnbetriebs nach Kriegsende, der alte Tarif gilt weiter, aber es werden keine Sammel- und Zeitkarten mehr angeboten. Sowjetische Vertreter und Besatzungseinheiten können die S-Bahn kostenlos benutzen, das gleiche gilt für die westlichen Alliierten nach deren Einzug in Berlin.

1.4.1946

Wiedereinführung von 10-Fahrten-Karten, jetzt ohne Preisnachlass.

1.11.1946

Abschaffung der Wagenklassen, es gelten die Preise der bisherigen 3. Klasse.

Wiedereinführung von Monats- und Schülermonatskarten zu höheren Preisen

1.4.1947

Einführung eines Ermäßigungstarifs für Schwerbeschädigte, basierend auf niedrigeren Ps:

normale Preisstufe ermäßigte Preisstufe
1 und 2 1
3 und 4 2
5 und 6 3
7 und 8 4

23/24.6.1948

Mit der Währungsreform in der Sowjetischen Besatzungszone und dem Sowjetischen Sektor Groß-Berlins werden die Fahrpreise der S-Bahn im Verhältnis 1:1 in DM [Ost] umgestellt. Die zwei Tage später eingeführte DM [West] mit "B"-Stempel wird nicht als Zahlungsmittel angenommen.

20.3.1949

Die Zehnfahrtenkarten werden wieder abgeschafft

7.4.1949

Der Fahrpreis kann wahlweise in DM [Ost] oder DM [West] entrichtet werden. Westgeld-Fahrkarten werden auf grünem Karton gedruckt.

10.5.1949

Einführung eines neuen Tarifs: Fahrkarten der Ps 1 gelten nur noch für eine Zone, Ps 2 bis 8 entsprechend für eine Zone weniger als bisher. Die Fahrkarten sind nur noch in eine Fahrtrichtung gültig, Über-Eck-Fahrten mit Zonenwechsel erfordern für die "Rückfahrt" einen neuen Fahrausweis. Einzelkarten gelten nur noch am Tag der Ausgabe, im Vorverkauf sind Fahrkartenhefte mit zehn, zwanzig und dreißig Karten erhältlich (diese Hefte - die gegenüber den Einzelkarten nicht rabattiert sind - ersetzen zugleich die im Tarif nicht mehr vorgesehenen Zeitkarten). Außer für die Ps 1 gibt es ferner spezielle Hin- und Rückfahrkarten, die für die Ps 2 und 3 einen leichtem Preisnachlass gewähren. Insgesamt werden die Kartenpreise folgendermaßen angepasst:

Preisstufe / gültig für ... Zonen Fahrpreis (DM [Ost/West]) mit Rückfahrt (DM [Ost/West])
1 0,20 -
2 0,30 0,50
3 0,40 0,70
4 0,50 1,00
5 0,60 1,20
6 0,70 1,40
7 0,80 1,60
8 1,20 2,40

Ermäßigungskarten gibt es nur noch in Form von Fahrkartenheften mit Nachlässen von 20% (für Niedrigverdiener), 25% (für Schwerbeschädigte) und 50% (für Schüler), welche an nur drei Bahnhöfen in Berlin angeboten werden. Westgeld-Fahrkarten werden Rot auf üblichem Karton gedruckt.

Die Einführung des neuen Tarifs führt an den Bahnhöfen zu Warteschlangen von mehreren hundert Metern, Fahrgäste müssen sich zwanzig Minuten und länger gedulden, nur um ihre Fahrkarte zu erwerben. Noch am gleichen Tag wird die Notbremse gezogen und der Tarifwechsel [welcher wohl hauptsächlich von der sowjetischen Besatzungsmacht zur Erhöhung der Fahrgeldeinnahmen initiiert worden war] wieder zurückgenommen.

1.7.1949

Nach dem Ende des Westberliner Reichsbahnerstreiks muss die Reichsbahn ihre dortigen Beschäftigten teilweise in DM [West] bezahlen. Daher werden auf den im Westteil der Stadt gelegenen Bahnhöfen nur noch Fahrkarten mit rotem Druck gegen DM [West] verkauft.

Wie bereits im "Eintagestarif" vom 10.5. des Jahres vorhanden werden Rückfahrkarten eingeführt, die für die Hin- und spätere Rückfahrt zum Ausgangsbahnhof gelten. Diese Rückfahrkarten kosten genausoviel wie zwei Einzelkarten

2.7.1949

Rückfahrkarten gelten jetzt auch für Fahrten ins jeweils andere Währungsgebiet.

15.7.1950

Die ehemals private "Heidekrautbahn" Wilhelmsruh - Basdorf wird in den S-Bahntarif einbezogen.

18.5.1952

Der südliche Außenring Adlershof - Michendorf wird in den S-Bahntarif einbezogen.

10.10.1952

Einzelne Züge, die die Strecke Berlin - Potsdam über die südwestliche Umgehungsbahn (vorläufiger Außenring) Michendorf - Potsdam / Wildpark befahren, werden für S-Bahnfahrscheine freigegeben; die Strecke als solche jedoch nicht in den S-Bahntarif einbezogen.

26.2.1953

Die Rückfahrkarten werden abgeschafft.

17.5.1953

Der nordöstliche Außenring Lichtenberg - Birkenwerder wird in den S-Bahntarif einbezogen.

15.12.1953

Die Rückfahrkarten werden wieder eingeführt.

12.3.1954

Ein neuer Übergangsfahrschein Ps 1 - BVG [Ost] zum Preis von DM [Ost] 0,35 wird eingeführt. Dieser berechtigt binnen 90 Minuten zum einmaligen Umsteigen zwischen der S-Bahn und BVG-Verkehrsmitteln an einer gemeinsamen Station.

1.1.1955

Die Neubaustrecke Strausberg - Strausberg Nord wird in den S-Bahntarif einbezogen.

1.3.1955

Der Übergangsfahrschein zur BVG [Ost] gilt nach Zahlung eines Zuschlags von DM [Ost] -,10 auch für die Preisstufe 2.

28.4.1958

Der nordwestliche Außenring Birkenwerder / Schönfließ - Brieselang / Finkenkrug sowie der endgültige südwestliche Außenring Saarmund - Werder (Havel) werden in den S-Bahntarif einbezogen; damit enden die Zugfahrten Berlin - Potsdam / Wildpark über die Umgehungsbahn.

14.7.1958

Die Umgehungsbahn Potsdam / Wildpark - Potsdam Süd wird in den S-Bahntarif eingegliedert.

28.5.1961

Die Umgehungsbahn / westlicher Außenring Falkenhagen - Potsdam Hbf wird in den S-Bahntarif einbezogen.

9/1961

Der einstige provisorische nördliche Außenring Karower Kreuz - Basdorf wird in den S-Bahntarif einbezogen, um die nach dem Mauerbau abgetrennte Heidekrautbahn wieder mit dem restlichen Netz zu verbinden.

1.12.1962

Bislang waren Fahrten über den Außenring tariflich wie solche durch Westberlin behandelt worden, obwohl die Außenringstrecken deutlich länger sind. Da eine besondere Rücksichtnahme auf die Betroffenen nicht mehr als notwendig erachtet wird, passt man die Preisstruktur der veränderten Situation an: Die bisherigen Zonen werden aufgelöst und die Stationen der S-Bahn in sog. Preisstufenbereichen neu zusammengefasst. Bei den Streckenabschnitten, die nur noch über den Außenring erreichbar sind, werden die Preisstufenbereiche entlang des Außenrings um die Bahnhöfe Hohen Neuendorf, Falkensee, Marquardt, Potsdam, Genshagener Heide sowie Wünsdorf gebildet, zusätzlich liegt zwischen Schönfließ und dem Karower Kreuz wegen der großen Entfernung ein weiterer Preisstufenbereich um die Blockstelle Mühlenbeck-Mönchmühle. Im restlichen Netz bilden jeweils zusammenhängende S-Bahnstrecken innerhalb einer der alten Zonen einen Preisstufenbereich, die Preisberechnung bleibt somit für diese Gebiete gleich.

Der Übergangsfahrschein zur BVG [Ost] erlaubt jetzt ein Umsteigen innerhalb von 2 Stunden und wird auf die Preistufen 3 und 4 ausgeweitet. Für die Preisstufen 2 bis 4 gibt es jetzt separate Fahrscheine sowie auch weiterhin Zuschlagkarten zum Übergangsfahrschein Ps 1, die aber nur für Fahrten gelten, die bei der BVG begonnen wurden.

Preisstufe Umsteigefahrschein (DM [Ost]) Zuschlagschein (DM [Ost])
1 0,35 -
2 0,45 0,10
3 0,65 0,30
4 0,85 0,50

26.5.1963

Die westliche Umgehungsbahn Wustermark - Nauen wird in den S-Bahntarif einbezogen.

30.5.1965

Der Bahnbetrieb zwischen Fredersdorf und Rüdersdorf wird eingestellt, die ersatzweise durchgeführten Busfahrten des VEB Kraftverkehr können für Fahrten zwischen den (ex-)Bahnhöfen Fredersdorf, Petershagen und Rüdersdorf zum S-Bahntarif genutzt werden.

1.3.1966

Bei der BVG [Ost] werden nach Wegfall der Schaffner die Umsteigefahrscheine und auch die Übergangsfahrscheine zur S-Bahn abgeschafft. Als "Ersatz" wird eine Sammelkarte eingeführt, die für jeweils fünf Fahrten mit S-Bahn (Ps 1) und BVG (Normaltarif) gilt und MDN 2,00 kostet.

1.7.1966

Für Fahrten innerhalb Westberlins gilt einheitlich die Ps 2, für grenzüberschreitende Fahrten - bei Beibehaltung der gemeinsamen Einteilung der Preisstufenbereiche - ist wenigstens Ps 2 zu bezahlen.

Mitte 1970

Um bei der Einführung von Fahrkartenautomaten die Anzahl der anzubietenden Ps zu reduzieren können jetzt auch Karten niedrigerer Ps zu einer gleichteueren höheren Ps zusammengefasst werden.

Die bisherigen Rückfahrkarten entfallen und werden durch zwei normale Fahrkarten ersetzt, von der eine den Stempelvermerk "Rückfahrt" erhält.

1.9.1972

Für Fahrten innerhalb Westberlins gilt die Ps 3, eine Sammelkarte für 11 Fahrten zum Preis von DM 5,00 wird neu eingeführt. Für grenzüberschreitende Fahrten wird der gemeinsame Zonentarif aufgehoben und durch die Regel "Ps (gesamt) = Einheitspreis (West) + Ps (Ost)" ersetzt, wobei ein Fahrpreis von DM / M 1,50 als Obergrenze festgesetzt wird. Dazu werden zwei neue Preisstufen eingeführt:

Preisstufe gültig für Westberlin plus Ps ... Fahrpreis (DM / M)
4 1 0,70
4 A (neu) 2 0,80
5 3 1,00
7 4 1,20
9 (neu) 5 1,50

1.2.1976

Die bisherigen Ps-1-Fahrkarten werden durch solche ersetzt, die alternativ auch als BVB-Fahrscheine des Normaltarifs verwendet werden können. Im Gegenzug gelten die Sammelkarten der BVB mit fünf Fahrtabschnitten zum Preis von M 1,- auch bei der S-Bahn. Darüber hinaus wird die 1970 eingeführte Kombinierbarkeit von Fahrscheinen auf die Abschnitte ermäßigter BVB-Sammelkarten (Einzelwert M 0,10) ausgeweitet. Die alten gemeinsamen Sammelkarten BVB / Ps 1 entfallen.

1.7.1976

Für Fahrten innerhalb Westberlins gilt die Ps 4A, die Sammelkarte gilt jetzt für 10 Fahrten und kostet DM 7,00. Erstmals seit 1966 gibt es wieder ermäßigte Einzelkarten für Kinder, Schüler und Schwerbeschädigte, wofür die Karten der Ps 3 genutzt werden. Für grenzüberschreitende Fahrten gilt:

Preisstufe gültig für Westberlin plus Ps ... Fahrpreis (DM / M)
5 1 1,00
6 2 1,10
8 3 1,30
9 4 und höher 1,50

1.11.1977

Für Fahrten innerhalb Westberlins gilt die Ps 5, ermäßigt Ps 3, die Sammelkarte kostet DM 9,00. Die Ps 4A ist damit überflüssig und entfällt. Für grenzüberschreitende Fahrten gilt:

Preisstufe gültig für Westberlin plus Ps ... Fahrpreis (DM / M)
7 1 1,20
8 2 1,30
9 3 und höher 1,50

1.11.1979

Für Fahrten innerhalb Westberlins gilt die Ps 8, ermäßigt Ps 4, die Sammelkarte gilt nur noch für 5 Fahrten und kostet DM 6,00.Für grenzüberschreitende Fahrten ist das bisherige System nicht mehr hinreichend und wird durch folgendes Konzept ersetzt:

Preisstufe gültig für Westberlin plus Ps ... Fahrpreis (DM / M)
9 1 und 2 1,50
10 (neu) 3 und höher 2,00

11/80

Für Fahrten innerhalb Westberlins werden die neuen Ps S und SE (ermäßigt) eingeführt, die die bisherigen Ps 8 und 4 ersetzen. Die Fahrpreise bleiben unverändert.

1.8.1981

Der Preis für Fahrten innerhalb Westberlins (Ps S) wird auf DM 1,50 (ermäßigt DM 1,00) erhöht. Die Sammelkarte kostet DM 7,00. Neu eingeführt wird eine ermäßigte Sammelkarte für DM 4,00. Für grenzüberschreitende Fahrten gilt jetzt einheitlich die Ps 10, die Ps 9 entfällt.

1.8.1982

Der Preis für Fahrten innerhalb Westberlins (Ps S) wird auf DM 1,80 (ermäßigt unverändert DM 1,00) erhöht. Die Sammelkarte kostet DM 7,50, ermäßigt weiterhin DM 4,00. Für grenzüberschreitende Fahrten gilt weiterhin die Ps 10.

Anfang 1983

Angesichts der vorankommenden Fernbahnelektrifizierung im Berliner Raum werden seit etwa dieser Zeit die bislang "nichtelektrisch betriebene S-Bahnstrecken" genannten lokbespannten Verkehre als "in den S-Bahn-Tarifbereich einbezogene Strecken" bezeichnet.

1.10.1983

Der Preis für Fahrten innerhalb Westberlins (Ps S) wird auf DM 2,00 (ermäßigt DM 1,10) erhöht. Die Sammelkarte kostet DM 8,00, ermäßigt DM 4,50. Für grenzüberschreitende Fahrten (Ps 10) wird der Preis auf DM / M 2,20 angehoben.

9.1.1984

Die BVG übernimmt die Betriebsführung auf dem Westberliner S-Bahnnetz. Damit gilt der BVG-Einheitstarif auch bei S-Bahnfahrten innerhalb Westberlins:

  normal (DM) ermäßigt (DM)
Einzelfahrschein 2,00 1,30
Sammelkarte (5 Fahrten) 9,00 5,30

Alle Fahrscheine gelten für eine Fahrt von bis zu 2 Stunden Dauer mit beliebig häufigem Umsteigen zwischen allen BVG-Verkehrsmitteln innerhalb von 90 Minuten, Umweg-, Rund- und Rückfahrten sind untersagt. Ermäßigungskarten gelten für Kinder, Schüler und Arbeitslose (mit Arbeitslosen-Grundkarte für monatlich DM -,35; Sozialhilfeempfänger sind anderen Arbeitslosen gleichgestellt), für Schwerbeschädigte gelten die 1982 eingeführten bundesweit einheitlichen Regelungen. Bürger der DDR können innerhalb Westberlins gegen Vorlage eines DDR-Reisepasses kostenlos fahren (diese 1964 vom Senat eingeführte Regelung gilt nicht für Fahrten ab Friedrichstraße).

Die bisherigen Ps S und SE entfallen. Die Reichsbahn bietet entsprechend der S-Bahn-Vereinbarung weiterhin Karten der Ps 10 für Fahrten nach Westberlin an. Diese gelten nicht nur auf der S-Bahn, sondern auch auf der U-Bahn (einschließlich Fahrten S-Bahn/DR <-> U-Bahn/BVG mit Umsteigen in Friedrichstr.), jedoch nicht zum Umsteigen in den Bus. Ihr Preis entspricht bei Fahrten ab Friedrichstraße dem BVG-Einzelpreis (M 2,00), bei Fahrten von anderen Bahnhöfen muss ein Aufschlag von M 0,20 bezahlt werden.

Nur am Bahnhof Friedrichstraße erhältlich ist ferner die ermäßigte Preisstufe 10E für Kinder, Schüler und Rentner, sie kostet wie der ermäßigte BVG-Fahrschein M 1,20. Angesichts der spärlichen Informationen über die Fahrpreise nach Westberlin und der Nichtabgabe der Ps 10E an anderen Bahnhöfen als Friedrichstraße bleibt diese spezielle Preisstufe weitgehend unbekannt, so dass viele nutzungsberechtigte Reisende unnötigerweise den vollen - für DDR-Verhältnisse außergewöhnlich hohen - Fahrpreis zahlen.

Auf dem Bahnhof Friedrichstraße ist kein Erwerb von BVG-Fahrkarten möglich, statt dessen muss man als Westberliner entweder Fahrkarten der Ps 10 (die dort auch gegen DM verkauft werden) oder 10E (gelten im Gegensatz zum ermäßigten BVG-Fahrschein nicht für Arbeitslose) verwenden oder eine bereits vorher erworbene Sammelkarte der BVG nutzen, für die Entwerter vorhanden sind (BVG-Zeitkarten werden ebenfalls anerkannt).

1.5.1984

Fahrpreiserhöhung für Westberlin:

  normal (DM) ermäßigt (DM)
BVG-Einzelfahrschein 2,00 1,30
BVG-Sammelkarte 9,00 5,30
S-Bahn Ps 10 / 10E (Friedrichstr.) M / DM 2,00 M / DM 1,30
S-Bahn Ps 10 (außer Friedrichstr.) M 2,20 -

Herbst 1984

Die etwa eineinhalb Jahre zuvor für den Personenverkehr stillgelegte alte Heidekrautbahn Blankenfelde - Basdorf wird aus dem S-Bahntarifbereich entfernt

1.5.1985

Fahrpreiserhöhung für Westberlin:

  normal (DM) ermäßigt (DM)
BVG-Einzelfahrschein 2,10 1,30
BVG-Sammelkarte 9,50 5,50
S-Bahn Ps 10 / 10E(Friedrichstr.) M / DM 2,10 M / DM 1,30
S-Bahn Ps 10 (außer Friedrichstr.) M 2,30 -

Februar 1986

Die DR führt neue mikrorechnergesteuerte Dialogautomaten ein, die auch Fahrscheine für zwei Einzelfahrten abgeben

1.5.1986

Fahrpreiserhöhung für Westberlin:

  normal (DM) ermäßigt (DM)
BVG-Einzelfahrschein 2,20 1,40
BVG-Sammelkarte 10,00 6,00
S-Bahn Ps 10 / 10E (Friedrichstr.) M / DM 2,20 M / DM 1,40
S-Bahn Ps 10 (außer Friedrichstr.) M 2,40 -

1.5.1987

Fahrpreiserhöhung für Westberlin:

  normal (DM) ermäßigt (DM)
BVG-Einzelfahrschein 2,30 1,50
BVG-Sammelkarte 10,50 6,50
S-Bahn Ps 10 / 10 E(Friedrichstr.) M / DM 2,30 M / DM 1,50
S-Bahn Ps 10 (außer Friedrichstr.) M 2,50 -

18. 3. 1988

Die BVB ändert das Format ihrer (auch bei der S-Bahn gültigen) Sammelkarten: Um Papier einzusparen, gelten jetzt zwei der nur noch drei Fahrtabschnitte für jeweils zwei Einzelfahrten.

1.5.1988

Neues Tarifsystem für Westberlin: BVG-Fahrkarten ermöglichen jetzt beliebige Fahrten innerhalb der zweistündigen Gültigkeit. Daneben wird eine neue Kurzstreckenkarte eingeführt, welche bei S- und U-Bahn für drei, beim Bus für sechs Stationen gültig ist und Umsteigen zulässt (beim Umsteigen zwischen Bus und Bahn entsprechen zwei Bushalte einem Bahnhalt). Die Arbeitslosen-Grundkarte kostet jetzt DM -,50

  normal (DM) ermäßigt (DM)
BVG-Einzelfahrschein 2,70 1,70
BVG-Sammelkarte 11,50 7,00
S-Bahn Ps 10 / 10 E (Friedrichstr.) M / DM 2,70 M / DM 1,70
S-Bahn Ps 10 (außer Friedrichstr.) M 2,90 -

1.7.1989

Um das Umsteigen auf dem neu eröffneten S- und U-Bahnhof Wuhletal zu vereinfachen, werden neue Fahrkarten ausgegeben, die einmaliges Umsteigen zwischen S- und U-Bahn an gemeinsamen Bahnhöfen ermöglichen (gelten nicht für andere BVB-Verkehrsmittel).

Preisstufe normal (M) mit BVB-Ermäßigung (M)
1 0,40 0,30
2 0,50 0,40
3 0,70 0,60

1. 10. 1989

Die Fahrscheine aller öffentlichen Nahverkehrsbetriebe sowie aller S-Bahnen der gesamten DDR sind bei jeweils allen anderen Betrieben - zu den Bestimmungen und Fahrpreisen, die die örtlichen Tarife vorgeben - universell gültig.

1.1.1990

Da nach der Öffnung der Mauer die bisherige Freifahrt für DDR-Bürger bei der BVG nicht mehr finanzierbar ist, müssen diese für Fahrten nach und in Westberlin die speziellen BVG-Sonderfahrscheine A1 oder C1 zum Preis von M 2,00 (Kinder, Schüler, Schwerbeschädigte und Rentner M 1,00, Sonderfahrschein A2 bzw. C2) erwerben, die entsprechend dem BVG-Tarif zwei Stunden lang gültig sind.

In der Gegenrichtung gelten reguläre BVG-Fahrscheine innerhalb ihrer zweistündigen Gültigkeit für beliebige Fahrten bei der S-Bahn (DR), der BVB, der VE Potsdamer Verkehrsbetreibe und weiteren Umlandbetrieben. Ein Neuerwerb oder Entwerten von BVG-Fahrschein außerhalb Westberlins ist jedoch in aller Regel nicht möglich.

1.7.1990

Durch die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion beider deutscher Staaten werden die S-Bahn-Fahrpreise im Ostnetz sowie die BVG-Fahrpreise für DDR-Bürger im Verhältnis 1:1 auf DM umgestellt.

12/1990

Zwecks Vereinfachung der Entwerter gelten die BVG-Sammelkarten jetzt nur noch für vier Fahrten bei gleichem Preis für die einzelnen Fahrtabschnitte:

  normal (DM) ermäßigt (DM)
BVG-Sammelkarte 9,20 5,60
BVG-Kurzstrecke Sammelkarte 5,60 4,00

1.8.1991

Ein gemeinsamer Tarif von BVB, S-Bahn (DR) und weiteren Umlandbetrieben (in etwa jene, bei denen seit Anfang 1990 Fahrscheine der BVG weitergenutzt werden können) wird eingeführt, der sich an den BVG-Tarif anlehnt. Die Ps der S-Bahn werden abgeschafft, für die bislang "in den S-Bahn-Tarifbereich einbezogenen Strecken" wird die neue Bezeichnung "Regionalbahn" eingeführt.

Im gemeinsamen Tarifgebiet sowie für gebietsübergreifende Fahrten bei BVG und BVB bzw. S-Bahn (DR) gelten auch die Fahrkarten der BVG, im Gegenzug gelten Fahrkarten von BVB, S-Bahn (DR) usw. auch bei der BVG, jedoch nur für Personen, die vor dem 3. 10. 1990 ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der damaligen DDR hatten. Bei der Gelegenheit werden auch die Preise als solche angehoben sowie die Umsteigeberechtigung für Kurzstreckenkarten abgeschafft:

  BVG - normal (DM) BVG - ermäßigt (DM) BVB & S-Bahn (DR) - normal (DM) BVB & S-Bahn (DR) - ermäßigt (DM)
Einzelfahrt 3,00 2,00 1,80 1,00
Sammelkarte (4 Fahrten) 10,40 6,40 6,00 3,00
Kurzstrecke 2,00 1,50 1,00 0,50
Kurzstrecke Sammelkarte 6,40 4,80 3,00 1,60

Die Arbeitslosengrundkarte kostet bei der BVB und S-Bahn (DR) DM -,20, bei der BVG weiterhin DM -,50

1.1.1993

Fahrpreisanhebung, die ein Jahr zuvor wiedervereinigte BVG bezeichnet ihre Teilgebiete als Tarifteile A (BVG-alt) und B (ex-BVB):

  BVG (A) - normal (DM) BVG (A) - ermäßigt (DM) BVG (B) & S-Bahn (DR) - normal (DM) BVG (B) & S-Bahn (DR) - ermäßigt (DM)
Einzelfahrt 3,20 2,10 2,80 1,80
Sammelkarte (4 Fahrten) 11,00 6,70 9,00 6,00
Kurzstrecke 2,10 1,60 1,80 1,00
Kurzstrecke Sammelkarte 6,70 5,00 6,00 3,60

16.12.1993

Die Verkehrsgemeinschaft Berlin-Brandenburg (VBB) wird gegründet.

1.1.1994

Die DR geht in der neu gegründeten Deutsche Bahn AG auf (dennoch zeigen bei der S-Bahn erworbene Fahrkarten weiterhin das DR-Emblem), diese übernimmt gemäß Einigungsvertrag das S-Bahn-Westnetz von der BVG . Die Fahrpreise werden erneut angehoben:

  Tarifteil A - normal (DM) Tarifteil A - ermäßigt (DM) Tarifteil B - normal (DM) Tarifteil B - ermäßigt (DM)
Einzelfahrt 3,50 2,30 3,10 2,00
Sammelkarte (4 Fahrten) 12,00 7,80 10,50 6,80
Kurzstrecke 2,30 1,80 2,00 1,20
Kurzstrecke Sammelkarte 7,80 6,00 6,80 4,00

1.1.1995

Fahrpreiserhöhung und -vereinheitlichung, bei Einzelfahrscheinen werden die Tarifteile aufgehoben, Ermäßigungskarten gelten nur noch für Kinder unter 14 Jahren (dadurch entfällt auch die Arbeitslosen-Grundkarte):

  normal (DM) ermäßigt (DM)
Einzelfahrt 3,70 2,50
Sammelkarte 12,50 8,50
Kurzstrecke 2,50 2,00
Kurzstrecke Sammelkarte 8,50 6,50

Auch die bislang von den Einzelbetrieben eigenständig gestalteten Fahrscheine werden vereinheitlicht.

28.5.1995

Die südwestliche Umgehungsbahn Potsdam Pirschheide - Beelitz Stadt wird in den VBB-Tarif aufgenommen, die „Bredower Kurve” Wustermark - Nauen stillgelegt.

1.1.1996

Fahrpreiserhöhung:

  normal (DM) ermäßigt (DM)
Einzelfahrt 3,90 2,60
Sammelkarte 13,00 9,00
Kurzstrecke 2,50 2,00
Kurzstrecke Sammelkarte 8,50 6,50

1.10.1996

Die bisherige A-B-Einteilung entfällt endgültig, Zeitkartenpreise und Kurzstreckenregelung (im Osten Abschaffung des "Geradeaustarifs" bei Straßenbahn und Bus) werden vereinheitlicht (offizielle Begründung ist die Anhebung der Ostgehälter im öffentlichen Dienst Berlins auf 100% des Westniveaus).

1.3.1997

In Vorbereitung auf die Gründung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) wird der bisherige Gemeinschaftstarif künftig als "Tarif Berlin und Umland (TBU)" geführt. Das Tarifgebiet wird ähnlich der früheren S-Bahntarife in Teilbereiche eingeteilt. Teilbereich A umfasst das Gebiet innerhalb des Berliner Innenrings, Teilbereich B bei der S-Bahn das restliche Berliner Gebiet sowie jeweils den ersten S-Bahnhof außerhalb der Stadt. Die restlichen Umlandstrecken schließlich liegen in Teilbereich C. Für Fahrgäste, die den Geltungsbereich einer bestehenden Zeitkarte für zwei Teilbereiche für eine Einzelfahrt auf den fehlenden dritten Teilbereich erweitern wollen, wird ferner ein Ergänzungsfahrausweis angeboten. Gleichzeitig werden alle Sammelkarten abgeschafft und die Fahrpreise für Einzelkarten teilweise leicht gesenkt:

  normal (DM) ermäßigt (DM)
AB 3,60 2,40
BC 3,60 2,40
ABC 3,90 2,60
Kurzstrecke 2,50 2,00
Ergänzungsfahrausweis 2,50 2,00

Das Aussehen der Fahrscheine wird wieder von jedem Einzelbetrieb eigenständig gestaltet.

1.3.1998

Fahrpreiserhöhung:

  normal (DM) ermäßigt (DM)
AB 3,90 2,60
BC 3,90 3,00
ABC 4,20 3,20
Kurzstrecke 2,50 2,00
Ergänzungsfahrausweis 2,50 2,00

1.1.1999

Der im letzten Jahr für die elektrische S-Bahn wiedereröffnete Bahnhof Hennigsdorf wird tariflich vom Teilbereich C in den Teilbereich B verlegt. Die Bahn passt damit die Zuordnung des Bahnhof der veränderten Anbindung an das restliche Netz an.

1.4.1999

Der neue VBB-Verbundtarif tritt in Kraft. Basierend auf wabenförmigen Tarifbereichen kann man jetzt mit einer einzigen Fahrkarte fast ganz Brandenburg befahren, wobei der Fahrpreis sich je nach Situation danach richtet, ob man innerhalb einer Gemeinde oder Stadt oder einem Teilbereich einer größeren Stadt bleibt und wie groß diese Gemeinde ist, bei Überlandfahrten wieviele Tarifwaben und Landkreise durchquert werden, bei sehr langen Fahrten schließlich wieviele Kilometer gefahren werden, zusätzlich bieten verschiedene am Verbund beteiligten Betriebe eigene Haustarife an. Dieses hochkomplexe System ist in umfangreichen Tariftabellen festgehalten, die allen vorhandenen Fahrpreisen und -preisbildungskonzepten eine Tarifstufenbezeichnung zuordnen. Für die Berliner Gebiet gibt es folgende Tarifstufen:

Teilbereichenormalermäßigt
Berlin KurzstreckeB0B0E
Berlin ABB1B1E
Berlin BCB2B2E
Berlin ABCB3B3E
Berlin ABC-Durchmesser (s.u.)B4B4E
Abschlussfahrausweis BerlinA2

Für Berlin und Umland bleibt die bisherige ABC-Teilbereichseinteilung in Kraft, jedoch endet Teilbereich B bereits an der Stadtgrenze während Teilbereich C einen Bereich von 15 km rund um Berlin umfasst. Da die Zuordnung zum Berliner Tarifgebiet somit nicht mehr strecken- sondern rein entfernungsorientiert ist, ergeben sich eine Reihe von Änderungen: Nicht mehr zum Berliner Tarif gehören die Regionalstrecken Fangschleuse - Fürstenwalde (Spree), Rangsdorf - Wünsdorf, Ferch-Lienewitz - Beelitz Stadt, Seddin - Beelitz-Heilstätten sowie Brieselang - Nauen. Dafür werden die Strecken Velten (Mark) - Vehlefanz, Oranienburg - Sachsenhausen (Nordbahn), Basdorf - Wensickendorf, Basdorf - Wandlitzsee, Bernau (bei Berlin) - Rüdnitz, Königs Wusterhausen - Zernsdorf und Ludwigsfelde - Thyrow neu in den Tarif aufgenommen. Die Fahrpreise bleiben im Wesentlichen unverändert, jedoch gelten ABC-Karten im Teilbereich C nur noch für bis zu zwei benachbarte Landkreise. Für ABC-Fahrten, die mehr als diese umfassen (typischerweise Fahrten zwischen zwei Vororten mit Fahrweg durch Berlin) wird ein sog. Durchmesserticket zum Preis von DM 4,50 (ermäßigt DM 3,40) eingeführt. Ferner ersetzt der Abschlussfahrausweis Berlin den bisherigen Ergänzungsfahrausweis zum gleichen Preis, jedoch gibt es keine ermäßigte Version mehr.

Erneut wird die Fahrscheinoptik vereinheitlicht.

1.8.2000

Fahrpreisanhebung, die Tarifstufe B4 entfällt, der einfache ABC-Fahrschein kann wieder für "Durchmesserfahrten" verwendet werden:

  normal (DM) ermäßigt (DM)
B1 (AB) 4,00 2,70
B2 (BC) 4,00 3,00
B3 (ABC) 4,50 3,40
B0 (Kurzstrecke) 2,50 2,00
A2 (Anschlussfa.) 2,50

Der Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld gehört wegen seiner Stellung als Zugangsbahnhof zu einem der Berliner Flughäfen jetzt sowohl zum Teilbereich C als auch zum Teilbereich B.

1.8.2001

Fahrpreiserhöhung:

  normal (DM) ermäßigt (DM)
B1 (AB) 4,20 2,90
B2 (BC) 4,20 3,10
B3 (ABC) 4,70 3,60
B0 (Kurzstrecke) 2,50 2,00
A2 (Anschlussfa.) 2,60

1.1.2002

Mit der Euroeinführung werden die Fahrpreise geringfügig verändert (in Klammern DM-Äquivalente):

  normal (€/DM) ermäßigt (€/DM)
B1 (AB) 2,10 (4,11) 1,40 (2,74)
B2 (BC) 2,10 (4,11) 1,50 (2,93)
B3 (ABC) 2,40 (4,69) 1,80 (3,52)
B0 (Kurzstrecke) 1,20 (2,35) 1,00 (1,96)
A2 (Anschlussfa.) 1,30 (2,54)

1.8.2003

Fahrpreiserhöhung:

  normal (€/DM) ermäßigt (€/DM)
B1 (AB) 2,20 (4,30) 1,50 (2,93)
B2 (BC) 2,25 (4,40) 1,55 (3,03)
B3 (ABC) 2,60 (5,09) 1,90 (3,72)
B0 (Kurzstrecke) 1,20 (2,35) 1,00 (1,96)
A2 (Anschlussfa.) 1,30 (2,54)

1.4.2004

Tarifänderung und Rückkehr zum "klassischen" Umsteigefahrschein, wie er in ähnlicher Form bei der BVG bis 1988 in Gebrauch war: Zulässig ist eine Fahrt in eine Richtung (wobei dieser Begriff bei der S-Bahn nach offiziellen Verlautbarungen angesichts der vielen möglichen Fahrwege innerhalb Berlin recht weit ausgelegt werden soll) von bis zu zwei Stunden Dauer mit beliebig häufigem Umsteigen, Rund- und Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen, die nicht nur dem Umsteigen dienen, sind untersagt. Die Preise werden für innerstädtische Fahrten etwas gesenkt:

  normal (€/DM) ermäßigt (€/DM)
B1 (AB) 2,00 (3,91) 1,40 (2,74)
B2 (BC) 2,25 (4,40) 1,55 (3,03)
B3 (ABC) 2,60 (5,09) 1,90 (3,72)
B0 (Kurzstrecke) 1,20 (2,35) 1,00 (1,96)
A2 (Anschlussfa.) 1,30 (2,54)

1.8.2005

Fahrpreiserhöhung:

  normal (€/DM) ermäßigt (€/DM)
B1 (AB) 2,10 (4,11) 1,40 (2,74)
B2 (BC) 2,30 (4,50) 1,60 (3,13)
B3 (ABC) 2,60 (5,09) 1,90 (3,72)
B0 (Kurzstrecke) 1,20 (2,35) 1,00 (1,96)
A2 (Anschlussfa.) 1,30 (2,54)

Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der zweistündigen Gültigkeit wieder erlaubt

1.4.2007

Fahrpreiserhöhung:

  normal (€/DM) ermäßigt (€/DM)
B1 (AB) 2,10 (4,11) 1,40 (2,74)
B2 (BC) 2,40 (4,69) 1,70 (3,32)
B3 (ABC) 2,70 (5,28) 2,00 (3,91)
B0 (Kurzstrecke) 1,20 (2,35) 1,00 (1,96)
A2 (Anschlussfa.) 1,30 (2,54)

1.4.2008

Erneute Fahrpreiserhöhung, erstmals seit 1997 wird wieder eine Sammelkarte angeboten, die jedoch aufgrund der begrenzten Möglichkeiten der aktuellen Fahrkartenautomaten in Form von vier Einzelfahrscheinen ausgegeben wird:

  normal (€/DM) ermäßigt (€/DM)
B1M (Sammelkarte AB) 8,00 (15,64) 5,30 (10,37)
B1 (AB) 2,10 (4,11) 1,40 (2,74)
B2 (BC) 2,50 (4,89) 1,70 (3,32)
B3 (ABC) 2,80 (5,48) 2,00 (3,91)
B0 (Kurzstrecke) 1,30 (2,54) 1,00 (1,96)
A2 (Anschlussfa.) 1,40 (2,74)

Der Bahnhof Kablow wird neu in den Berliner Tarifbereich aufgenommen (Teilbereich C), Berlin-Schönefeld Flughafen zählt jetzt nur noch zum Teilbereich C

1.1.2011

Fahrpreiserhöhung:

  normal (€/DM) ermäßigt (€/DM)
B1M (Sammelkarte AB) 8,20 (16,04) 5,30 (10,37)
B1 (AB) 2,30 (4,50) 1,40 (2,74)
B2 (BC) 2,70 (5,28) 1,80 (3,52)
B3 (ABC) 3,00 (5,87) 2,10 (4,11)
B0 (Kurzstrecke) 1,40 (2,74) 1,10 (2,15)
A2 (Anschlussfa.) 1,50 (2,93)