(VOBl. Bln., Nr. 1 vom 10. Juli 1945, S. 18)
Hinsichtlich der Wiederingangsetzung des Zahlungsverkehrs, insbesondere der Banken und Sparkassen, haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, daß für den Neuaufbau innerhalb des Stadtbezirks Berlin der große und weitverzweigte Apparat der vielen verschiedenen Banken zu kompliziert ist. Die meisten Berliner Banken sind zudem die Zentralbanken für ganz Deutschland, also für Gebiete, für die die Stadt Berlin zur Zeit nicht zuständig ist und mit denen sie noch keine Verbindung hat. Für die schnelle und zweckmäßige Versorgung des Wirtschaftsraumes der Stadt Berlin und für die genaue Kontrolle des Zahlungsmittelumlaufs muß das Bankkassenwesen einfach und einheitlich sein.
Der Magistrat der Stadt Berlin hat daher im Einvernehmen mit dem Herrn Stadtkommandanten beschlossen, daß in Berlin nur noch eine Bank, nämlich die Berliner Stadtbank, Kassengeschäfte ausführen darf.
Als neue Berliner Stadtbank ist die Reichsbank bestimmt werden. Sie führt von heute ab den Namen „Berliner Stadtbank“ und untersteht damit dem Magistrat und dem zuständigen Abteilungsleiter des Magistrats, Dr. Siebert.
Innerhalb der 21 Verwaltungsbezirke (Friedenau gilt als selbständiger Verwaltungsbezirk) sind je eine Bezirksbank errichtet worden. Dies sind die bisherigen Reichsbanknebenstellen oder da, wo solche bisher nicht bestanden, neuorganisierte Banken. Die bisherigen alten Stadtbanken‚ Giro-Sparkassen und Zweigkassenstellen bleiben sämtlich als Zweigstellen der neuen Berliner Stadtbank bestehen. Sämtliche übrigen Banken und Bankanstalten in Berlin, sowohl die öffentlich-rechtlichen als auch die genossenschaftlichen und privaten, müssen sofort ihren Kassenverkehr einstellen; sie ruhen vorläufig. Alle vorhandenen Kassenbestände der wieder stillgelegten Banken müssen sofort an die neue Berliner Stadtbank abgeliefert werden.
Durch diese Anordnung klärt sich auch die Frage der Freigabe von Guthaben bei Banken. Eine Freigabe ist also nicht möglich, solange die Banken ruhen. Alle Anträge auf Gewährung der Mittel zu Lohnzahlungen, Aufbauarbeiten, Lebensmittel- und Warenversorgung der Berliner Bevölkerung sind von jetzt an bei den Bezirksbanken der Berliner Stadtbank einzureichen, die in solchen Fällen. in denen die Arbeiten und Waren notwendig sind, ein Konto eröffnen wird.
Berlin, den 5. Juni 1945.
Der Magistrat von Berlin
Abteilung für Finanz- und Steuerwesen
Dr. Siebert, Stadtkämmerer
Die Berliner Stadtbank wurde im Herbst 1945 in „Berliner Stadtkontor“ umbenannt.
Im Zuge der Spaltung der Stadt wurde aus den in den Westsektoren gelegenen Zweigstellen zum Jahreswechsel 1948/49 das eigenständige Berliner Stadtkontor West geschaffen (siehe VOBl. Gr.-Bln. 1949 I S. 2, 3, 5), welches aber spätestens mit Gründung der Berliner Zentralbank im März 1949 nur noch die Stellung einer Geschäftsbank hatte und mit dem 21. Juni 1950 in die privatrechtlich organisierte, aber noch bis in die 1980er Jahre vollständig im Besitz des Landes Berlin befindliche Berliner Bank AG überführt wurde.