BK/O (47) 282
11. Dezember 1947
Betrifft: | Einmalige Auszahlung aus alten Konten der Sparkasse der Stadt Berlin. |
(AKB, Nr. 12, S. 3)
An den Oberbürgermeister der Stadt Berlin.
In Übereinstimmung mit dem Magistratsbeschluß Nr. 397 vom 7. September 1946, welcher eine vorläufige Barauszahlung bis zu einer Höhe von 100‚‒ RM an die Kontoinhaber der Vorbesetzungszeit bei der Sparkasse der Stadt Berlin befürwortet,
ordnet die Alliierte Kommandatura Berlin wie folgt an
- Sparkasse der Stadt Berlin hat unverzüglich Beratungen mit dem Berliner Stadtkontor einzuleiten und mit Hilfe aller zur Verfügung stehenden Mittel Vorkehrungen zu treffen, um eine Barauszahlung bis zu 100.‒ RM an jeden Kontoinhaber der Vorbesetzungszeit bei der Sparkasse der Stadt Berlin vorzunehmen, mit Ausnahme von aktiven Nazis, Kriegsverbrechern, Nazi-Instituten und Nazi-Organisationen.
- Zur Ausführung dieser Auszahlung ist verfügbares Bargeld in Höhe von etwa 20 000 000 RM zu verwenden, und Ermächtigung wird erteilt, ein Darlehen in Höhe von etwa 130 000 000 RM bei dem Stadtkontur bzw. aus den laufenden Aktiven der Sparkasse der Stadt Berlin aufzunehmen.
- Außerdem hat der Magistrat nötigenfalls 40 000 000 RM aus dem laufenden Budget der Stadt Berlin zur Verfügung zu stellen.
- Diese Auszahlungen sollen so schnell wie möglich stattfinden damit die Sparer das Geld noch vor Weihnachten erhalten.
Nach Abschluß dieser Auszahlungen besteht die Möglichkeit, daß gewisse Ausgleichsbuchungen notwendig werden, nachdem eine Entscheidung über die Rechtslage der alten und der neuen Sparkasse getroffen worden ist.
Bestätigen Sie den Empfang dieser Anordnung unter Nummer- und Datumsangabe.