Durchführungsbestimmung Nr. 5 zur ersten Verordnung zur Neuordnung des Geldwesens (Währungsverordnung) vom 24. Juni 1948

(VOBl. Gr.-Bln. I, Nr. 30 vom 14. Juli 1948, S. 377)

Aufgehoben zum 8. Oktober 1986 durch:

Zur weiteren Durchführung und zur Ergänzung der obengenannten Verordnung wird folgendes angeordnet:

  1. Die Vorschriften des Paragraphen 18 (d) der obigen Verordnung gelten nur für Löhne und Gehälter, welche monatlich ausgezahlt werden.

  2. Diese Bestimmung tritt am 5. Juli 1948 in Kraft.

Berlin, den 5. Juli 1948.

Im Auftrage der Militärregierung