(VOBl. Gr.-Bln. I, Nr. 41 vom 13. September 1948, S. 425)
Gemäß § 2 in Verbindung mit § 29 der Vierten Durchführungsbestimmung zur Umstellungsverordnung vom 5. Juli 1948 ordnen wir für die Westsektoren Berlins für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen im Sinne des § 1 der Durchführungsbestimmung hiermit folgendes an:
Das durch Ziffer 1 unserer Anordnung vom 8. Juli 1948 ‒ R 20/48 ‒ gewährte Moratorium wird bis zum 31. Dezember 1948 verlängert:
Eine möglichst baldige Aufhebung des Moratoriums zum mindesten für bestimmte Gruppen von Verbindlichkeiten wird angestrebt.
Berlin, den 1. September 1948.
Magistrat von Groß-Berlin
Abteilung Banken und Versicherungen
Aufsichtsamt für das Versicherungswesen
Giesen