Befehl
des Chefs der Besatzung der Stadt Berlin

(VOBl. Bln., Nr. 1 vom 1. Juli 1945, S. 2)

‒ Auszug ‒

28. April 1945Nr. 1Stadt Berlin

Heute bin ich zum Chef der Besatzung und zum Stadtkommandanten von Berlin ernannt worden.

Die gesamte administrative und politische Macht geht laut Bevollmächtigung des Kommandos der Roten Armee in meine Hände über.

(…)

Ich befehle:

6. Inhaber von Bankhäusern und Bankdirektoren haben alle Finanzgeschäfte zeitweilig einzustellen. Alle Safes sind sofort zu versiegeln. Man hat sich bei den militärischen Kommandanturen sofort mit einem Bericht über den Zustand des Bankwesens zu melden.

Allen Bankbeamten ist kategorisch verboten, jegliche Werte zu entnehmen. Wer sich der Übertretung dieses Gebotes schuldig macht, wird nach den Gesetzen der Kriegszeit strengstens bestraft.

Neben den in Umlauf befindlichen Reichszahlungsmitteln werden obligatorisch die Okkupationsmarken der Alliierten Militärbehörde in Umlauf gesetzt.

Chef der Besatzung und Stadtkommandant von Berlin
Oberbefehlshaber der N-ten Armee
Generaloberst N. Bersarin

Stabschef der Besatzung
Generalmajor Kuschtschow

In den übrigen sowjetisch besetzten Gebieten wurden durch die örtlichen Kommandanten analoge Befehle erlassen.