(ZVOBl., Nr. 26 vom 28. Juli 1948, S. 293)
Zwecks Regelung des Geldverkehrs in Berlin und zur Kontrolle der Kreditgewährung durch Kreditanstalten und der Verwendung dieser Kredite durch die Industrie-, Handels- und sonstigen Wirtschaftsorganisationen Berlins
befehle ich:
Es ist eine Kommission zu bilden‚ bestehend aus:
Die Kommission wird mit folgendem beauftragt:
Die Kommission regelt den Geldverkehr in Berlin auf der Grundlage der einheitlichen Währung, insbesondere die Einzahlung von Bargeld in Kreditanstalten durch Betriebe, Firmen und Organisationen der Stadt Berlin, die Erweiterung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, die Höhe und die Grundsätze der Kreditgewährung an die Berliner Wirtschaft und den rechtzeitigen und vollen Eingang der Einnahmen.
Die Kommission wird ermächtigt, zur Durchführung der ihr gestellten Aufgaben den Apparat der Kreditanstalten Berlins und mit Einverständnis des Vorsitzenden der Deutschen Wirtschaftskommission oder seiner Vertreter Fachleute der Deutschen Wirtschaftskommission heranzuziehen.
Berlin, den 14. Juli 1948
Für den Obersten Chef der Sowjetischen Militär-Administration in Deutschland
Generalleutnant Lukjantschenko
Für den Chef des Stabes der Sowjetischen Militär-Administration in Deutschland
Generalmajor Panow