SMAD-Befehl Nr. 122/1948
über die Umwandlung der Deutschen Emissions- und Girobank in die Deutsche Notenbank

(ZVOBl., Nr. 29 vom 12. August 1948, S. 320)

Um dem für die Regelung des Geldumlaufs geschaffenen deutschen Organ die alleinige Ausgabe neuer Geldzeichen in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und in Berlin zu übertragen,

befehle ich:

  1. Dem Vorschlage der Deutschen Wirtschaftskommission über die Umwandlung der Deutschen Emissions- und Girobank in die Deutsche Notenbank ist zu entsprechen.

  2. Der Deutschen Notenbank wird das Recht zur Ausgabe neuer Geldzeichen verliehen.

  3. Neue Geldzeichen dürfen ausschließlich durch die Deutsche Notenbank auf Beschluß der Deutschen Wirtschaftskommission ausgegeben werden.

  4. Der Verwaltungsrat der Deutschen Notenbank wird beauftragt, die Satzung der Bank auszuarbeiten, und die Deutsche Wirtschaftskommission wird beauftragt, die Satzung der Deutschen Notenbank unter Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens für die Ausgabe der neuen Geldzeichen zu bestätigen.

Berlin, den 20. Juli 1948

Der Oberste Chef
der Sowjetischen Militär-Administration und Oberkommandierende
der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland
Marschall der Sowjetunion W. Sokolowski

Der Chef des Stabes
der Sowjetischen Militär-Administration in Deutschland
Generalleutnant Lukjantschenko