(ZVOBl., Nr. 25 vom 27. Juli 1948, S. 291)
Das Sekretariat der Deutschen Wirtschaftskommission hat nachstehende Anordnung beschlossen:
Die Deutsche Emissions- und Girobank führt ab sofort den Namen
„Deutsche Notenbank“.
Die Deutsche Notenbank hat das ausschließliche Recht‚ in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und in Berlin Geldzeichen (Banknoten und Münzen) auszugeben. Die Geldzeichen lauten auf Deutsche Mark bzw. Deutsche Pfennig; sie sind von dem Zeitpunkt an, der von der Deutschen Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone öffentlich bekanntgemacht wird, alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel neben den bis auf weiteres noch im Umlauf befindlichen Münzen in Reichs- und Rentenpfennig-Währung, die zum gleichen Nennwert in Deutschen Pfennig Geltung haben.
Der Verwaltungsrat der Deutschen Notenbank hat die Satzung der Bank (ZVOBl. 1948 S. 209), soweit das gemäß § 1 und 2 erforderlich ist, zu ändern und zu ergänzen und sie in der neuen Fassung öffentlich bekanntzumachen. Mit der Bestätigung durch die Deutsche Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone erlangt die Satzung Gesetzeskraft.
Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Berlin, den 20. Juli 1948
Selbmann Stellv. Vorsitzender | Prof. Dr. Kastner Stellv. Vorsitzender |
der Deutschen Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone |