Zweite Ergänzung zur Anordnung
über die Umwertung der Versicherungen

(DFW, Heft 8/9, S. 63)

Das Sekretariat der Deutschen Wirtschaftskommission hat in seiner Sitzung vom 1. September 1948 nachstehende Anordnung beschlossen:

  1. Es wird beauftragt

    1. die „Berliner Volksfürsorge“, gewerkschaftlich - genossenschaftliche Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft in Berlin,

      • die Lebensversicherungen,
    2. die „Berliner Eigenhilfe“, gewerkschaftlich - genossenschaftliche Sachversicherungs-Aktiengesellschaft in Berlin,

      • die sonstigen Versicherungen

    entsprechend der Anordnung über die Umwertung der Versicherungen vom 14. Juli 1948 (ZVOBl. S. 299) in Groß-Berlin umzuwerten.

  2. Personenversicherungen, bei denen die versicherten Personen am 24. Juni 1948 in Groß-Berlin ihren Wohnsitz hatten, und sonstige Versicherungen, die Sachen betreffen, die am 24. Juni 1948 sich in Groß-Berlin befanden, werden auf den vom Versicherungsnehmer bis zum 31. Dezember 1948 zu stellenden Antrag bei den genannten Gesellschaften umgewertet.

  3. Die genannten Gesellschaften übernehmen nicht die vor dem 24. Juni 1948 entstandenen Verbindlichkeiten der alten Versicherungsunternehmen aus den umgewerteten Versicherungen, jedoch bleibt die Versicherungsdauer aus den alten Lebensversicherungen erhalten. Die Ansprüche aus Lebensversicherungen an die alten Versicherungsunternehmen, mit denen die umgewerteten Versicherungen abgeschlossen waren, sind von den Versicherungsnehmern der „Berliner Volksfürsorge“ abzutreten. Bei allen umgewerteten Versicherungen entfällt ab 24. Juni 1948 die Verpflichtung der Versicherungsnehmer zu Zahlungen an die Versicherer, mit denen die umgewerteten Versicherungen abgeschlossen waren.

Berlin, den 1. September 1948

Rau
Vorsitzender
Prof. Dr. Kastner
Stellv. Vorsitzender
der Deutschen Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone