Verordnung
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Der Magistrat von Groß-Berlin | |
Wald. Schmidt Amtierender Oberbürgermeister | Gloth Sekretär |
Vom 15. Juni 1957
(GBl. I, Nr. 44 vom 27. Juni 1957, S. 341)
Um den Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik, die während der Zeit der Anmeldung der Uraltguthaben ihre Sparbücher noch nicht im Besitz hatten oder zur Anmeldung verhindert waren, Gelegenheit zu geben, eine nachträgliche Umwertung ihrer Sparguthaben zu beantragen, wird folgendes verordnet:
(1) Bisher nicht umgewertete Sparguthaben, die vor dem 9. Mai 1945 entstanden sind ‒ nachstehend Uraltguthaben genannt ‒ und Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik zustehen, können ab 1. August 1957 bei der zuständigen Sparkasse zur nachträglichen Umwertung angemeldet werden.
(2) Für die Durchführung der Umwertung findet die Anweisung vom 23. September 1948 über die Umwertung von Guthaben, die vor dem 9. Mai 1945 entstanden sind (ZVOBl. S. 490), entsprechende Anwendung.
Uraltguthaben im Sinne des vorstehenden § 1 sind Sparguthaben aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945, die
geführt wurden.
(1) Eine Umwertung der Uraltguthaben kann nur dann erfolgen, wenn der Berechtigte im Besitz eines ordnungsgemäß ausgestellten Sparbuches ist, oder die Kontounterlagen der betreffenden alten Geld- und Kreditinstitute im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik bzw. des demokratischen Sektors von Groß-Berlin zur Verfügung stehen. Über die Anerkennung anderer Beweisunterlagen entscheidet der Minister der Finanzen.
(2) Übersteigt das Uraltguthaben nach der Umwertung den Betrag von 1000 DM‚ so sind die Vermögensteuerfestsetzungen ab 1. Januar 1950 zu berichtigen.
(1) Die Ausschlußfrist im § 1 der Verordnung vom 30. Mai 1952 über die Verlängerung der Anmeldefristen für die Umwertung von Uraltguthaben (GBl. S. 454) wird für die im § 2 dieser Verordnung genannten Sparguthaben aufgehoben.
(2) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
(3) Durchführungsbestimmungen, insbesondere über die Festlegung des Abschlußtermins der Umwertung, erläßt der Minister der Finanzen.
Berlin, den 15. Juni 1957
Der Ministerrat
der Deutschen Demokratischen Republik
Der Ministerpräsident Grotewohl | Der Minister der Finanzen Rumpf |