Abkommen über den Kontrollmechanismus in Deutschland

Vom 14. November 1944

- Auszug -

London, 14. November 1944

Die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken haben das folgende Abkommen über die Organisation der Alliierten Kontrolleinrichtungen in Deutschland während des Zeitraumes, in dem Deutschland die grundlegenden Forderungen der bedingungslosen Kapitulation erfüllen wird, geschlossen:

Artikel 7

a) Es wird eine Interalliierte Regierungsbehörde (Komendatura) gebildet, die aus drei von ihren jeweiligen Oberbefehlshabern ernannten Kommandanten - einem von jeder Macht - besteht, um gemeinsam die Verwaltung des Gebietes von Groß-Berlin zu leiten. Jeder der Kommandanten wird der Reihe nach als diensttuender Kommandant der Interalliierten Regierungsbehörde vorstehen.

b) Ein technischer Stab, der aus Personal jeder der drei Mächte besteht, wird unter der Interalliierten Regierungsbehörde eingerichtet und organisiert zu dem Zweck, die Tätigkeiten der örtlichen Organe Groß-Berlins, die verantwortlich für den städtischen öffentlichen Dienst sind, zu überwachen und zu kontrollieren.

c) Die Interalliierte Regierungsbehörde wird unter der allgemeinen Leitung des Kontrollrates operieren und Anweisungen über den Koordinierungsausschuß erhalten.

Artikel 10

Die vorstehend beschriebenen alliierten Organe für die Kontrolle und Verwaltung Deutschlands werden ihre Tätigkeit während der Anfangszeit der Besetzung Deutschlands, die unmittelbar auf die Kapitulation folgt, ausüben, d. h. während des Zeitraumes, in dem Deutschland die grundlegenden Forderungen der bedingungslosen Kapitulation erfüllen wird.

Artikel 11

Die Angelegenheiten der alliierten Organe, die zur Erfüllung der Kontroll- und Verwaltungsaufgaben in Deutschland zu späterer Zeit erforderlich sind, wird Gegenstand eines besonderen Abkommens zwischen den Regierungen der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sein.

Für den Vertreter der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bei der Europäischen Beratenden Kommission:

Philip E. M o s e l y

Vertreter der Regierung des Vereinigten Königreichs bei der Europäischen Beratenden Kommission:

William S t r a n g

Vertreter der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bei der Europäischen Beratenden Kommission:

F. T. G u s e v

Lancaster House, London, S. W. 1

den 14. November 1944.