3. Abschnitt
Währungsumstellung und Einführung der Reichsmark in den eingegliederten Gebieten (1935 ― 1940)

Kapitel 1
Saarland

1935
Währungsverordnung
Verfügung betr. Anwendung der Bestimmungen der Währungsverordnung im Post-, Telegraphen- und Fernsprechdienst
Verfügung (zur Währungsverordnung)
Abkommen über die Regelung der der deutsch-saarländischen und saarländisch-französischen Warenforderungen
Verordnung über die Umstellung der Schuldverhältnisse im Saarland vom französischen Franken auf Reichsmark
Verordnung über die Einführung der Reichswährung im Saarland
Bekanntmachung über Vereinbarungen und Erklärungen aus Anlaß der Rückgliederung des Saarlandes
Verordnung über die Umstellung der Schuldverhältnisse vom französischen Franken auf Reichsmark und die Durchführung einer Zinskonversion bei den saarländischen Hypothekenbanken

Kapitel 2
Land Österreich

1938
Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung im Lande Österreich
Verordnung zur Übernahme der Österreichischen Nationalbank durch die Reichsbank
Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung im Lande Österreich und der Verordnung zur Übernahme der Österreichischen Nationalbank durch die Reichsbank
Verordnung über die Außerkurssetzung der Bundesgoldmünzen im Nennbetrag von 100 Schilling und 25 Schilling sowie der Silberscheidemünzen im Nennbetrag von 5 Schilling und 2 Schilling des Landes Österreich
1939
Verordnung zur Regelung der auf Goldschilling und Goldkronen lautenden Schuldverhältnisse
Verordnung über die Außerkurssetzung der Scheidemünzen (Teilmünzen) im Nennbetrag von 1 Schilling, 50 Groschen, 10 Groschen, 5 Groschen und 1000 Kronen des ehemaligen Landes Österreich
1940
Verordnung über Zinsermäßigung und Währungsumstellung bei den Länder- und Gemeindeanleihen in den Reichsgauen der Ostmark
1942
Verordnung über die Außerkurssetzung der Kupfermünzen

Kapitel 3
Sudetendeutsche Gebiete

1938
Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den sudetendeutschen Gebieten
2. Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den sudetendeutschen Gebieten
Durchführungsverordnung zur 2. Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den sudetendeutschen Gebieten
1939
3. Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den sudetendeutschen Gebieten
1940
Verordnung zur Einführung des Münzgesetzes im Reichsgau Sudetenland
Verordnung über die Währungsumstellung von Schuldverhältnissen in den in das Deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten, im Memelgebiet und im Reichsgau Sudetenland sowie über den Zahlungsverkehr
4. Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den sudetendeutschen Gebieten
Verordnung über die Währungsumstellung bei Schuldverschreibungen und Darlehnsforderungen, die auf tschecho-slowakische Kronen lauten

Kapitel 4
Protektorat Böhmen und Mähren

1939
Erlaß des Führers und Reichskanzlers über das Protektorat Böhmen und Mähren
Verordnung über das Währungsverhältnis im Protektorat Böhmen und Mähren

Kapitel 5
Memelgebiet

1939
Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung im Memelgebiet
Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung im Memelgebiet
1940
Verordnung über die Währungsumstellung von Schuldverhältnissen in den in das Deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten, im Memelgebiet und im Reichsgau Sudetenland sowie über den Zahlungsverkehr

Kapitel 6
Bisherige Freie Stadt Danzig

1939
Verordnung über die Bank von Danzig
Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in dem Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig
Verordnung zur Übernahme der Bank von Danzig durch die Deutsche Reichsbank
1. Durchführungsverordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in dem Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig
2. Durchführungsverordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in dem Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig
1940
Verordnung über die Außerkurssetzung der Nickelmünzen im Nennbetrag von 1 Gulden und ½ Gulden der ehemaligen Freien Stadt Danzig
Verordnung über die Währungsumstellung von Schuldverhältnissen in den in das Deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten, im Memelgebiet und im Reichsgau Sudetenland sowie über den Zahlungsverkehr
Verordnung über die Außerkurssetzung der Münzen im Nennbetrag von 10, 5, 2 und 1 Pfennig der ehemaligen Freien Stadt Danzig
3. Durchführungsverordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in dem Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig

Kapitel 7
Ost-Oberschlesien

1939
Verordnung über die gesetzlichen Zahlungsmittel im besetzten ost-oberschlesischen Gebiet
Verordnung betreffend Zahlungs- und Geldverkehr
2. Verordnung betreffend den Zahlungs- und Geldverkehr
Verordnung über Zahlungsmittel im besetzten ostoberschlesischen Gebiet
4. Verordnung betreffend den Zahlungs- und Geldverkehr
5. Verordnung betreffend den Zahlungs- und Geldverkehr
Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den eingegliederten Ostgebieten
1940
Verordnung über die Währungsumstellung von Schuldverhältnissen in den in das Deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten, im Memelgebiet und im Reichsgau Sudetenland sowie über den Zahlungsverkehr
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den eingegliederten Ostgebieten
Verordnung über die Währungsumstellung bei Schuldverschreibungen und Darlehnsforderungen, die auf tschecho-slowakische Kronen lauten
1941
Verordnung zur Einführung des Münzgesetzes in den eingegliederten Ostgebieten

Kapitel 8
Übrige eingegliederte Ostgebiete

1939
Verordnung über die gesetzlichen Zahlungsmittel im besetzten polnischen Gebiet
Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den eingegliederten Ostgebieten
1940
Verordnung über die Währungsumstellung von Schuldverhältnissen in den in das Deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten, im Memelgebiet und im Reichsgau Sudetenland sowie über den Zahlungsverkehr
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den eingegliederten Ostgebieten
1941
Verordnung zur Einführung des Münzgesetzes in den eingegliederten Ostgebieten

Kapitel 9
Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet

1940
Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet