3. Abschnitt
Währungsumstellung und Einführung der Reichsmark in den eingegliederten Gebieten (1935 ― 1940)
Kapitel 1
Saarland
- 1935
- Währungsverordnung
- Verfügung betr. Anwendung der Bestimmungen der Währungsverordnung im Post-, Telegraphen- und Fernsprechdienst
- Verfügung (zur Währungsverordnung)
- Abkommen über die Regelung der der deutsch-saarländischen und saarländisch-französischen Warenforderungen
- Verordnung über die Umstellung der Schuldverhältnisse im Saarland vom französischen Franken auf Reichsmark
- Verordnung über die Einführung der Reichswährung im Saarland
- Bekanntmachung über Vereinbarungen und Erklärungen aus Anlaß der Rückgliederung des Saarlandes
- Verordnung über die Umstellung der Schuldverhältnisse vom französischen Franken auf Reichsmark und die Durchführung einer Zinskonversion bei den saarländischen Hypothekenbanken
Kapitel 2
Land Österreich
- 1938
- Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung im Lande Österreich
- Verordnung zur Übernahme der Österreichischen Nationalbank durch die Reichsbank
- Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung im Lande Österreich und der Verordnung zur Übernahme der Österreichischen Nationalbank durch die Reichsbank
- Verordnung über die Außerkurssetzung der Bundesgoldmünzen im Nennbetrag von 100 Schilling und 25 Schilling sowie der Silberscheidemünzen im Nennbetrag von 5 Schilling und 2 Schilling des Landes Österreich
- 1939
- Verordnung zur Regelung der auf Goldschilling und Goldkronen lautenden Schuldverhältnisse
- Verordnung über die Außerkurssetzung der Scheidemünzen (Teilmünzen) im Nennbetrag von 1 Schilling, 50 Groschen, 10 Groschen, 5 Groschen und 1000 Kronen des ehemaligen Landes Österreich
- 1940
- Verordnung über Zinsermäßigung und Währungsumstellung bei den Länder- und Gemeindeanleihen in den Reichsgauen der Ostmark
- 1942
- Verordnung über die Außerkurssetzung der Kupfermünzen
Kapitel 3
Sudetendeutsche Gebiete
- 1938
- Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den sudetendeutschen Gebieten
- 2. Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den sudetendeutschen Gebieten
- Durchführungsverordnung zur 2. Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den sudetendeutschen Gebieten
- 1939
- 3. Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den sudetendeutschen Gebieten
- 1940
- Verordnung zur Einführung des Münzgesetzes im Reichsgau Sudetenland
- Verordnung über die Währungsumstellung von Schuldverhältnissen in den in das Deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten, im Memelgebiet und im Reichsgau Sudetenland sowie über den Zahlungsverkehr
- 4. Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den sudetendeutschen Gebieten
- Verordnung über die Währungsumstellung bei Schuldverschreibungen und Darlehnsforderungen, die auf tschecho-slowakische Kronen lauten
Kapitel 4
Protektorat Böhmen und Mähren
- 1939
- Erlaß des Führers und Reichskanzlers über das Protektorat Böhmen und Mähren
- Verordnung über das Währungsverhältnis im Protektorat Böhmen und Mähren
Kapitel 5
Memelgebiet
- 1939
- Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung im Memelgebiet
- Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung im Memelgebiet
- 1940
- Verordnung über die Währungsumstellung von Schuldverhältnissen in den in das Deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten, im Memelgebiet und im Reichsgau Sudetenland sowie über den Zahlungsverkehr
Kapitel 6
Bisherige Freie Stadt Danzig
- 1939
- Verordnung über die Bank von Danzig
- Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in dem Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig
- Verordnung zur Übernahme der Bank von Danzig durch die Deutsche Reichsbank
- 1. Durchführungsverordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in dem Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig
- 2. Durchführungsverordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in dem Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig
- 1940
- Verordnung über die Außerkurssetzung der Nickelmünzen im Nennbetrag von 1 Gulden und ½ Gulden der ehemaligen Freien Stadt Danzig
- Verordnung über die Währungsumstellung von Schuldverhältnissen in den in das Deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten, im Memelgebiet und im Reichsgau Sudetenland sowie über den Zahlungsverkehr
- Verordnung über die Außerkurssetzung der Münzen im Nennbetrag von 10, 5, 2 und 1 Pfennig der ehemaligen Freien Stadt Danzig
- 3. Durchführungsverordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in dem Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig
Kapitel 7
Ost-Oberschlesien
- 1939
- Verordnung über die gesetzlichen Zahlungsmittel im besetzten ost-oberschlesischen Gebiet
- Verordnung betreffend Zahlungs- und Geldverkehr
- 2. Verordnung betreffend den Zahlungs- und Geldverkehr
- Verordnung über Zahlungsmittel im besetzten ostoberschlesischen Gebiet
- 4. Verordnung betreffend den Zahlungs- und Geldverkehr
- 5. Verordnung betreffend den Zahlungs- und Geldverkehr
- Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den eingegliederten Ostgebieten
- 1940
- Verordnung über die Währungsumstellung von Schuldverhältnissen in den in das Deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten, im Memelgebiet und im Reichsgau Sudetenland sowie über den Zahlungsverkehr
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den eingegliederten Ostgebieten
- Verordnung über die Währungsumstellung bei Schuldverschreibungen und Darlehnsforderungen, die auf tschecho-slowakische Kronen lauten
- 1941
- Verordnung zur Einführung des Münzgesetzes in den eingegliederten Ostgebieten
Kapitel 8
Übrige eingegliederte Ostgebiete
- 1939
- Verordnung über die gesetzlichen Zahlungsmittel im besetzten polnischen Gebiet
- Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den eingegliederten Ostgebieten
- 1940
- Verordnung über die Währungsumstellung von Schuldverhältnissen in den in das Deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten, im Memelgebiet und im Reichsgau Sudetenland sowie über den Zahlungsverkehr
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den eingegliederten Ostgebieten
- 1941
- Verordnung zur Einführung des Münzgesetzes in den eingegliederten Ostgebieten
Kapitel 9
Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet
- 1940
- Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet