Verordnung zur Übernahme der Öſ‌terreichiſchen Nationalbank durch die Reichsbank.

Vom 17. März 1938.

(RGBl. I, Nr. 27 vom 17. März 1938, S. 254)

Auf Grund des Artikels II des Geſetzes über die Wiedervereinigung Öſterreichs mit dem Deutſchen Reich vom 13. März 1938 (Reichsgeſetzbl. I S. 237) ordne ich an:

§ 1

Die Geſchäftsführung der Öſterreichiſchen Nationalbank geht auf die Reichsbank über.

§ 2

Die Öſterreichiſche Nationalbank tritt in Liquidation und wird von der Reichsbank für Rechnung des Reiches abgewickelt.

§ 3

Mit der Übernahme des Geſchäftsbetriebes übernimmt die Reichsbank das geſamte Perſonal der Öſterreichiſchen Nationalbank unter Aufrechterhaltung der beſtehenden geſetzlichen und vertraglichen Rechte in ihre Dienſte.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 17. März 1938.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminiſter des Innern
Frick

Der Reichsminiſter der Finanzen
Graf Schwerin von Krosigk

Reichsminiſter und Reichsbankpräſident
Dr. Hjalmar Schacht