(VOBl. OS, Nr. 16 vom 14. Oktober 1939)
Mit dem 24. Oktober 1939 hört der Zloty auf, in den Landkreiſen Teſche, Freiſtadt, Bielitz, Biala (mit Ausnahme des oſtwärts der Sola gelegenen Teiles) geſetzliches Zahlungsmittel zu ſein.
Die öffentlichen Kaſſen des Reichs und die Reichsbank in Bielitz werden allen Bewohnern dieſes Gebietes die Noten der Bank von Polen und die auf 10, 5 und 2 Zloty lautenden Scheidemünzen bis zum 31. Oktober 1939 im Verhältnis von 1 (ein) Zloty ═ 50 (fünfzig) Reichspfennige in Reichsmarkzahlungsmittel umtauſchen.
Die auf 1 Zloty ſowie 50, 20, 10 und 5 Groſchen lautenden Scheidemünzen bleiben bis auf weiteres als Zahlungsmittel im Verhältnis von 1 Zloty ═ 50 Reichspfennig zugelaſſen. Die Scheidemünzen im Nennwert von 2 und 1 Groſchen gelten mit Inkrafttreten dieser Verordnung als Reichsmarkſcheidemünzen im Nennwert von 2 und 1 Reichspfennig.
Kattowitz, den 12. Oktober 1939.
Militärbereich Oberſchleſien
Chef der Zivilverwaltung
I. V.
O. Fitzner.