BK/O (47) 282
11. Dezember 1947

Betrifft: Einmalige Auszahlung aus alten Konten der Sparkasse der Stadt Berlin.

(AKB, Nr. 12, S. 3)

An den Oberbürgermeister der Stadt Berlin.

1. In Übereinstimmung mit dem Magistratsbeschluß Nr. 397 vom 7. September 1946, welcher eine vorläufige Barauszahlung bis zu einer Höhe von 100‚― RM an die Kontoinhaber der Vorbesetzungszeit bei der Sparkasse der Stadt Berlin befürwortet,

2. ordnet die Alliierte Kommandatura Berlin wie folgt an

3. Nach Abschluß dieser Auszahlungen besteht die Möglichkeit, daß gewisse Ausgleichsbuchungen notwendig werden, nachdem eine Entscheidung über die Rechtslage der alten und der neuen Sparkasse getroffen worden ist.

4. Bestätigen Sie den Empfang dieser Anordnung unter Nummer- und Datumsangabe.