(BGBl. I, Nr. 25 vom 4. Juli 1959, S. 401)
Nachstehend wird der deutsch-französische Briefwechsel vom 25. Juni 1959 über die Beendigung der Übergangszeit im Saarland gemäß Artikel 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956 (Bundesgesetzbl. 1956 II S. 1587) veröffentlicht.
Bonn, den 30. Juni 1959.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
van Scherpenberg
Der Bundesminister des Auswärtigen
Bonn, den 25. Juni 1959
Herr Botschafter!
Ich habe die Ehre, Ihnen das Einverständnis der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zu bestätigen, daß in Anwendung der Bestimmungen des Artikels 3 des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zur Regelung der Saarfrage das Datum der Beendigung der Übergangszeit im Saarland auf den
5. Juli 1959, 24 Uhr
festgesetzt worden ist.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
von Brentano
Seiner Exzellenz
dem Französischen Botschafter
Herrn François Seydoux de Clausonne
Bad Godesberg