7. Abschnitt
Die deutsch-deutsche Währungsunion und die Einführung der Deutschen Mark in der DDR (1990)
Kapitel 1
Durchführung der Währungsunion
- 1990
- Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben
- Gesetz zur Feststellung von rechtswidrigen Handlungen mit Wirkung auf die Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark
- 1991
- Bekanntmachung über die Außerkurssetzung der im Beitrittsgebiet noch gültigen Umlaufmünzen der ehemaligen DDR zu 1, 5, 10, 20 und 50 Pfennig
- 1992
- Gesetz über die nachträgliche Umstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik auf Deutsche Mark für Kontoguthaben natürlicher Personen (Kontoguthabenumstellungsgesetz)
- 1993
- Gesetz zur Regelung der Folgen rechtswidriger Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark (Währungsumstellungsfolgengesetz)
Kapitel 2
Tilgung der verbliebenen Ansprüche an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe
- 1990
- Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Inhabern mit Wohnsitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe (Altguthabentilgungsverordnung)
- Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Inhabern mit Wohnsitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe
Kapitel 3
Abwicklung des Staatsbank der DDR
- 1990
- Gesetz über die Staatsbank Berlin
- Gesetz über die Überleitung der Staatsbank Berlin
- 1994
- Verordnung zur Übertragung des Vermögens der Staatsbank Berlin auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Kapitel 4
Umstellungsrechnung und Ausgleichsforderungen der Banken und Außenhandelsbetriebe
- 1990
- Gesetz über die Errichtung des Ausgleichsfonds Währungsumstellung
- Verordnung über die Bestätigung der Umstellungsrechnung und das Verfahren der Zuteilung und des Erwerbs von Ausgleichsforderungen