Verordnung
zur Sicherung von Vermögenswerten

Vom 4. September 1952.

(VOBl. Gr.-Bln. I, Nr. 42 vom 10. September 1952, S. 445)

― Auszug ―

Aufgehoben zum 24. Juni 1953 durch:

Der Magistrat von hat folgende Verordnung beschlossen, die hiermit verkündet wird:

§ 2

Das im Gebiet des demokratischen Sektors von Groß-Berlin befindliche Vermögen von Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands oder in den von den westlichen Besatzungsmächten besetzten Sektoren Berlins haben, kann in den Schutz und die vorläufige Verwaltung der Organe des Magistrats von Groß-Berlin übernommen werden. Dasselbe gilt für juristische Personen, die ihren Sitz in dem genannten Gebiet haben.

§ 3

Anweisungen zur Durchführung dieser Verordnung erläßt der Oberbürgermeister.

§ 4

Diese Verordnung tritt am 4. September 1952 in Kraft.

Berlin, den 4. September 1952

Der Magistrat von Groß-Berlin

Ebert
Oberbürgermeister