(VOBl. Gr.-Bln. I, Nr. 49 vom 17. Oktober 1953, S. 350)
Auf Grund der Verordnung über die Aufhebung der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten und der zu dieser Verordnung ergangenen Durchführungsanweisung vom 24. Juni 1953 (VOBl. I S. 214) wird in Ergänzung der Ersten Durchführungsbestimmung vom 24. Juni 1953 (VOBl. I S. 232) folgendes bestimmt:
Anträge im Sinne des § 1 Abs. 2 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 24. Juni 1953 (VOBl. I S. 232) können von Personen gestellt werden, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt aus den westlichen Besatzungszonen Deutschlands oder den von den westlichen Besatzungsmächten besetzten Sektoren Berlins in den demokratischen Sektor von Groß-Berlin oder in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlegt haben.
Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Verordnungsblatt für Groß-Berlin in Kraft.
Berlin, den 13. Oktober 1953
Der Magistrat von Groß-Berlin
Ebert
Oberbürgermeister