Anweisung
über die Erhebung von Gebühren für Betriebsausweise

Vom 24. Dezember 1954

(VOBl. Gr.-Bln. I, Nr. 67 vom 31. Dezember 1954, S. 648)

Aufgehoben zum 1. April 1960 durch:

Mit Wirkung vom 1. Januar 1955 werden für die Ausgabe von Betriebsausweisen für den Einkauf folgende Gebührensätze durch die Abteilung Arbeit und Berufsausbildung und die Abteilung Handel und Versorgung des Magistrats Groß-Berlin sowie der Räte der Stadtbezirke erhoben:

1.Einmalige Betriebsausweise für den Einkauf3 DM
2.Betriebsausweise für den Einkauf für den laufenden Bezug1 DM

Berlin, den 24. Dezember 1954

Der Magistrat von Groß-Berlin
Abteilung Handel und Versorgung

Krebs
Stellvertreter des Oberbürgermeisters