(VOBl. Bln. I, Nr. 65 vom 18. Oktober 1950, S. 469)
Auf Grund des Artikels 6 der Durchführungsbestimmung Nr. 20 zur Zweiten Verordnung zur Neuordnung des Geldwesens (Umstellungsverordnung) vom 30. Dezember 1949 (VOBl. 1950 I S. 14) ― in folgenden „DB 20“ genannt ― wird verordnet:
Das in Artikel 5 Abschnitt a der DB 20 für den Geldumtausch bestimmte Erfordernis des Lebensmittelkartenbezuges ist erfüllt, wenn die dort angegebenen Personen bis zum Monat Juni 1950 Lebensmittelkarten in einem der Westsektoren von Groß-Berlin bezogen haben.
Die Währungsüberwachungsstelle Groß-Berlin (für Grundstücke) kann in Härtefällen Ausnahmen von dieser Bestimmung zulassen.
Berlin, den 5. Oktober 1950.
Der Magistrat
Dr. Reuter Oberbürgermeister |
Dr. Haas Kämmerer |