Nr. 149. Bekanntmachung der Durchſchnittskurſe, die für die Umrechnung von Markbeträgen gemäß § 73 Abſ. III der Verordnung betr. die Einkommenbeſteuerung vom 7. Dezember 1923 maßgebend ſind.

(ABl. Sg., Nr. 11 vom 12. März 1924, S. 136)

― Auszug ―

Auf Grund der Übergangsbeſtimmungen zur Durchführung des § 73 Abſ. III der Einkommenſteuerverordnung (Amtsbl. S. 101) werden für die Umrechnung von Markbeträgen in die geſetzliche Währung zum Zwecke der Veranlagung für das Steuerjahr 1923 die monatlichen Durchſchnittskurse nachſtehend bekanntgegeben:

Für die Monate Mai 1923 und zurück ſind die in der Anlage zu den Ausführungsbeſtimmungen zur Verordnung vom 7. Dezember 1923, betr. die Abänderungen des Zuwachsſteuergeſetzes, vom 31. Januar 1924 (Amtsbl. S. 90) veröffentlichten Kurſe maßgebend.

Saarbrücken, den 10. März 1924.

Regierungskommiſſion des Saargebietes,
Direktion der Finanzen und Forſten:
gez. Dr. Brill.