602 | Abgekürzte Guldenbezeichnung |
(GBl. Danz., Nr. 89 vom 7. November 1923, S. 1089)
Die amtliche Abkürzung für den Gulden ist G (ein großes lateiniſches G ohne Punkt), für den Pfennig P (ein großes lateiniſches P ohne Punkt). Es wird empfohlen, diese Bezeichnung auch im Privatverkehr anzuwenden.
Danzig, den 3. November 1923.
Der Senat der Freien Stadt Danzig. |
Sahm. Dr. Volkmann. Dr. Strunk. |