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Abgekürzte Guldenbezeichnung

(GBl. Danz., Nr. 89 vom 7. November 1923, S. 1089)

Die amtliche Abkürzung für den Gulden ist G (ein großes lateiniſches G ohne Punkt), für den Pfennig P (ein großes lateiniſches P ohne Punkt). Es wird empfohlen, diese Bezeichnung auch im Privatverkehr anzuwenden.

Danzig, den 3. November 1923.

Der Senat der Freien Stadt Danzig.
Sahm.   Dr. Volkmann.   Dr. Strunk.