(ABl. Saar, Nr. 60 vom 20. November 1947, S. 687)
Liste der Änderungen: | |
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(I) | Verfugung Nr 47-180 zur Abänderung der Verfügung Nr. 47-51 über die vorläufige Regelung der öffentlichen Gehälter und Pensionen vom 19. Dezember 1947 (ABl. Saar S. 1112) |
Der GOUVERNEUR de la SARRE
Auf Grund des Erlasses vom 15. Juni 1945, zur Errichtung eines Commandement en Chef Français en Allemagne, abgeändert durch den Erlaß vom 18. Oktober 1945,
Auf Grund der Verordnung Nr. 129, vom 16. November 1947 des Général Commandant en Chef über die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben des Saarlandes,
Auf Grund des Beschlusses Nr. I des Commandant en Chef vom 10. August 1945, zur Ernennung des Gouverneur de la Sarre,
VERFÜGT:
Artikel 1. Bis zur Bekanntmachung der endgültigen Regelung bezüglich der Gehälter für Beamte und Angestellte des Saarlandes, der Kreise, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und aller sonstigen öffentlichen Dienststellen, wird der Betrag, den diese öffentlichen Behörden in Franken als Gehälter und Löhne, zusätzliche Entschädigungen und sonstige Vergütungen gleich sein dem Produkt der nach der augenblicklichen Regelung errechneten Beträge in Mark mal fünfunddreißig.
Auch für die Saarländischen Eisenbahnen wurde eine vorläufige Lohn- und Gehaltsumrechnung im Verhältnis 1:35 verfügt, ebenso für die Bereiche der privaten Wirtschaft, für die keine expliziten Mindest- und Höchstsätze festgelegt wurden.
Des weiteren wurden Fürsorgeunterstützungen und Kriegsopferrenten mit dem selben Faktor umgestellt.
Artikel 2. Bis zur Einführung der endgültigen Regelung der Ruhegehälter und Pensionen, die die in Art. 1 bezeichneten öffentlichen Behörden zu zahlen haben, wird der Betrag der in Franken zu zahlenden Summe gleich sein dem Produkt des nach dem augenblicklichen Recht zu zahlenden Markbetrags mal fünfunddreißig.
Artikel 5. Vorliegende Verfügung wird im Amtsblatt der Verwaltungskommission des Saarlandes veröffentlicht und als Verordnung im Saarland ausgeführt.
SAARBRÜCKEN, den 18. November 1947
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Auf Grund der Verfügung Nr. 47-43 (ABl. Saar S. 676) wurden die in dieser Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Texte am gleichen Tage der Veröffentlichung rechtskräftig.