Anhang B
Der französische Franc als gesetzliche Währung im Saarland (Saargebiet)

I 1920 ― 35

Kapitel 1
Grundlagen des Umlaufs des französischen Francs im Saargebiet

1919
Anlage zu Teil III Abschnitt IV ― Saarbecken ― des Friedensvertrags zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten
1920
Verordnung betr. die amtliche Kursfestsetzung des Franken

Kapitel 2
Erste Umstellungsmaßnahmen auf bestimmten Gebieten

1921
Verordnung betr. Aufstellung der Bilanz
Verordnung betr. das Erheben aller Gebühren im Bahn-, Post-, Telegraphen- und Telefonverkehr sowie die Zahlung sämtlicher Gehälter und Löhnungen in Franken
Verfügung betreffend Außerkurssetzung der auf die Markwährung lautenden Postwertzeichen des Saargebiets
1922
Verordnung betr. Umrechnung des Kapitals von Handelsgesellschaften einschließlich Genossenschaften von Mark- in Frankenwährung
1923
Verordnung betr. Festsetzung der Geldstrafen
Verordnung betr. Festsetzung der Gebühren für Zeugen und Sachverständige sowie der Tagegelder und Reisekosten der Schöffen, Geschworenen und Vertrauensleute in Franken

Kapitel 3
Einführung des Francs als einzige gesetzliche Währungseinheit

1923
Verordnung betr. die gesetzliche Währung im Saargebiet
Erlaß betr. Aufhebung der Markkonten beim Postscheckamt Saarbrücken
1924
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung betreffend die Abänderung des Zuwachssteuergesetzes
Übergangsbestimmungen zur Durchführung des § 73 Abs. III der Einkommensteuerordnung
Bekanntmachung der Durchschnittskurse, die für die Umrechnung von Markbeträgen gemäß § 73 Abs. III der Verordnung betr. die Einkommenbesteuerung maßgebend sind

Kapitel 3
Aufwertung alter Mark-Schuldverhältnisse