Anhang B
Der französische Franc als gesetzliche Währung im Saarland (Saargebiet)
II 1947 ― 59
Kapitel 1
Einführung eigener saarländischer Mark-Zahlungsmittel und teilweise Kontensperre
- 1947
- Verordnung Nr. 94 betreffend Geldverkehr im Saarland
- Verfügung Nr. 217 über die Durchführung der Verordnung Nr. 94
- Verfügung Nr. 219, betreffend die notwendigen Maßnahmen verwaltungmäßiger und finanztechnischer Art aus Anlaß des Anschlusses der in Artikel 3 der Verordnung Nr. 93 genannten Gemeinden an das Saarland.
Kapitel 2
Begründung der Währungsunion mit Frankreich und erneute Einführung des Francs im Saarland
- 1947
- Gesetz Nr. 47-2158 zur Einführung der französischen Währung im Saarland
- Erlaß Nr. 47-2170 über den Währungsumtausch im Saarland
- Verfügung Nr. 47-44 über die Umrechnung der Schulden und Forderungen zwischen Personen, die im Saarland ihren Wohnsitz haben
- Verfügung Nr. 47-46 über die Umrechnung der Einlagen in Banken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften und gleichgestellten Unternehmen
- Verfügung Nr. 47-54 bezüglich der Buchungsmaßnahmen die von den Gewerbebetrieben und im allgemeinen von allen natürlichen oder juristischen Personen die Bücher zu führen haben, anzuwenden sind
- Verfügung Nr. 47-60 über die Aufwertung der Deckungssummen der Verträge verschiedener Versicherungs-Sparten
- Verfügung über den Tag der Einführung des französischen Franc im Saarland
- 1948
- Ausführungsbestimmungen zum Erlaß betreffend die Währungsumrechnung im Saarland
- Verordnung zur Erfassung von Postsparguthaben
- Anordnung Nr. 48-52 betreffend Umrechnung der Mark-Hinterlegungen in den Banken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften und gleichgestellten Instituten
Kapitel 3
Schaffung der Saarländischen Rediskontbank und Abwicklung der LZB Saar
- 1947
- Gesetz Nr. 47-2158 zur Einführung der französischen Währung im Saarland
- Verfügung Nr. 47-47 über die Satzung der Saarländischen Rediskontobank
- Erlaß betreffend die Einstellung der Tätigkeit der Landeszentralbank Saar
Kapitel 4
Vorübergehende Staatsbürgschaften für offene Forderungen der Geldinstitute und zur Sicherung der Kreditgewährung
- 1947
- Gesetz Nr. 47-2158 zur Einführung der französischen Währung im Saarland
- Erlaß Nr. 47-2171 über die Bürgschaft für Aktiva die den Banken und gleichgestellten Instituten im Saarland gehören
- Erlaß Nr. 47-2174 über die Erteilung von Bürgschaftsbriefen an die Industrie und Handelsunternehmungen des Saarlandes
- Verfügung über die Erteilung der Bürgschaftsbriefe an die Industrie- und Handelsbetriebe des Saarlandes
- Verfügung Nr. 47-45 zur Gewährung an die Banken und gleichgestellten Unternehmen einer Abschlagszahlung auf den Betrag, der ihnen als Gewährleistung für ihre Aktiva in Mark geschuldet werden soll
- Erlaß Nr. 47-2200 über die Lebensversicherungen im Saarland
Kapitel 5
Regelungen für Löhne, Gehälter, Renten und Pensionen
- 1947
- Verfügung Nr. 47-51 über die vorläufige Regelung der öffentlichen Gehälter und Pensionen
- Verfügung Nr. 47-67 betr. eine Differenz-Entschädigung zu Gunsten der Arbeitnehmer, Beamten und Sozialversicherungsempfänger
- 1948
- Verordnung über die vorläufige Regelung der öffentlichen Gehälter, Vergütungen und Löhne
Kapitel 6
Umstellung von Schuldverhältnissen gegenüber Nichtsaarländern
- 1948
- Anordnung, betreffend Auszahlung von rückständigen Unterhaltsrenten und Pensionen, die von Saarbewohnern solchen Personen geschuldet sind, welche ihren Aufenthaltsort in der übrigen Franczone haben
- Anordnung betreffend Umrechnung in Francs gewisser Forderungen und Hinterlegungen im Saarland
- Anordnung über die Umrechnung einer bestimmten Gruppe von Hinterlegungen und Forderungen im Saarland
- Anordnung über die Umrechnung einer bestimmten Gruppe von Hinterlegungen und Forderungen im Saarland
- 1949
- Anordnung betreffend die Umrechnung bestimmter, im Saarland hinterlegter Beträge sowie von Forderungen gegen Saarlandbewohner
- 1954
- Verordnung über den Währungswechsel im Saarland
Kapitel 7
Freigabe der seit Juni bzw. November 1947 gesperrten Kontenbeträge
- 1948
- Erlaß betreffend Zulassung der Freigabe von saarländischen Hinterlegungen
- 1949
- Anordnung Nr. 49-49 über die Freigabe der gemäß der Verordnung Nr. 94 gesperrten Markbeträge
- 1950
- Décret Nr. 50-354 über die Freigabe der saarländischen hinterlegten Gelder
- 1953
- Erlaß Nr. 53-15 über die Freigabe der auf Grund der Verfügung 94 gesperrten Markbeträge
Kapitel 8
Währungsumstellung in den 1949 ins Saarland eingegliederten Gebieten
- 1949
- Erlaß Nr. 49-548 betreffend Einführung des Franc in den am 23. April dem Saarland angegliederten Gebieten
- Anordnung Nr. 49-16 betreffend Umrechnung in Francs der auf DM lautenden Guthaben von Bewohnern der neuangegliederten Gebiete des Saarlandes
- Anordnung Nr. 49-17 betreffend Ausführungsbestimmungen zum Erlasse, betreffend Einführung des Franc in den am 23. April 1949 dem Saarland angegliederten Gebieten, und zur Anordnung Nr. 49-16, betreffend Umrechnung in Francs der auf DM lautenden Guthaben von Bewohnern der neuangegliederben Gebiete des Saarlandes
- Anordnung Nr. 49-19 betreffend Umrechnung der auf D-Mark laufenden Guthaben von Bewohnern der am 23. April 1949 dem Saarland angegliederten Gebiete
- Anordnung Nr. 49-20 betreffend Umrechnung in Francs der Bankguthaben, Schulden und Forderungen in den dem Saarland am 23. April 1949 eingegliederten Gebieten
Kapitel 9
Ausgabe eigener saarländischer Scheidemünzen
- 1954
- Gesetz Nr. 419 über die Ausgabe von Scheidemünzen im Saarland