Anhang B
Der französische Franc als gesetzliche Währung im Saarland (Saargebiet)

II 1947 ― 59

Kapitel 1
Einführung eigener saarländischer Mark-Zahlungsmittel und teilweise Kontensperre

1947
Verordnung Nr. 94 betreffend Geldverkehr im Saarland
Verfügung Nr. 217 über die Durchführung der Verordnung Nr. 94
Verfügung Nr. 219, betreffend die notwendigen Maßnahmen verwaltungmäßiger und finanztechnischer Art aus Anlaß des Anschlusses der in Artikel 3 der Verordnung Nr. 93 genannten Gemeinden an das Saarland.

Kapitel 2
Begründung der Währungsunion mit Frankreich und erneute Einführung des Francs im Saarland

1947
Gesetz Nr. 47-2158 zur Einführung der französischen Währung im Saarland
Erlaß Nr. 47-2170 über den Währungsumtausch im Saarland
Verfügung Nr. 47-44 über die Umrechnung der Schulden und Forderungen zwischen Personen, die im Saarland ihren Wohnsitz haben
Verfügung Nr. 47-46 über die Umrechnung der Einlagen in Banken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften und gleichgestellten Unternehmen
Verfügung Nr. 47-54 bezüglich der Buchungsmaßnahmen die von den Gewerbebetrieben und im allgemeinen von allen natürlichen oder juristischen Personen die Bücher zu führen haben, anzuwenden sind
Verfügung Nr. 47-60 über die Aufwertung der Deckungssummen der Verträge verschiedener Versicherungs-Sparten
Verfügung über den Tag der Einführung des französischen Franc im Saarland
1948
Ausführungsbestimmungen zum Erlaß betreffend die Währungsumrechnung im Saarland
Verordnung zur Erfassung von Postsparguthaben
Anordnung Nr. 48-52 betreffend Umrechnung der Mark-Hinterlegungen in den Banken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften und gleichgestellten Instituten

Kapitel 3
Schaffung der Saarländischen Rediskontbank und Abwicklung der LZB Saar

1947
Gesetz Nr. 47-2158 zur Einführung der französischen Währung im Saarland
Verfügung Nr. 47-47 über die Satzung der Saarländischen Rediskontobank
Erlaß betreffend die Einstellung der Tätigkeit der Landeszentralbank Saar

Kapitel 4
Vorübergehende Staatsbürgschaften für offene Forderungen der Geldinstitute und zur Sicherung der Kreditgewährung

1947
Gesetz Nr. 47-2158 zur Einführung der französischen Währung im Saarland
Erlaß Nr. 47-2171 über die Bürgschaft für Aktiva die den Banken und gleichgestellten Instituten im Saarland gehören
Erlaß Nr. 47-2174 über die Erteilung von Bürgschaftsbriefen an die Industrie und Handelsunternehmungen des Saarlandes
Verfügung über die Erteilung der Bürgschaftsbriefe an die Industrie- und Handelsbetriebe des Saarlandes
Verfügung Nr. 47-45 zur Gewährung an die Banken und gleichgestellten Unternehmen einer Abschlagszahlung auf den Betrag, der ihnen als Gewährleistung für ihre Aktiva in Mark geschuldet werden soll
Erlaß Nr. 47-2200 über die Lebensversicherungen im Saarland

Kapitel 5
Regelungen für Löhne, Gehälter, Renten und Pensionen

1947
Verfügung Nr. 47-51 über die vorläufige Regelung der öffentlichen Gehälter und Pensionen
Verfügung Nr. 47-67 betr. eine Differenz-Entschädigung zu Gunsten der Arbeitnehmer, Beamten und Sozialversicherungsempfänger
1948
Verordnung über die vorläufige Regelung der öffentlichen Gehälter, Vergütungen und Löhne

Kapitel 6
Umstellung von Schuldverhältnissen gegenüber Nichtsaarländern

1948
Anordnung, betreffend Auszahlung von rückständigen Unterhaltsrenten und Pensionen, die von Saarbewohnern solchen Personen geschuldet sind, welche ihren Aufenthaltsort in der übrigen Franczone haben
Anordnung betreffend Umrechnung in Francs gewisser Forderungen und Hinterlegungen im Saarland
Anordnung über die Umrechnung einer bestimmten Gruppe von Hinterlegungen und Forderungen im Saarland
Anordnung über die Umrechnung einer bestimmten Gruppe von Hinterlegungen und Forderungen im Saarland
1949
Anordnung betreffend die Umrechnung bestimmter, im Saarland hinterlegter Beträge sowie von Forderungen gegen Saarlandbewohner
1954
Verordnung über den Währungswechsel im Saarland

Kapitel 7
Freigabe der seit Juni bzw. November 1947 gesperrten Kontenbeträge

1948
Erlaß betreffend Zulassung der Freigabe von saarländischen Hinterlegungen
1949
Anordnung Nr. 49-49 über die Freigabe der gemäß der Verordnung Nr. 94 gesperrten Markbeträge
1950
Décret Nr. 50-354 über die Freigabe der saarländischen hinterlegten Gelder
1953
Erlaß Nr. 53-15 über die Freigabe der auf Grund der Verfügung 94 gesperrten Markbeträge

Kapitel 8
Währungsumstellung in den 1949 ins Saarland eingegliederten Gebieten

1949
Erlaß Nr. 49-548 betreffend Einführung des Franc in den am 23. April dem Saarland angegliederten Gebieten
Anordnung Nr. 49-16 betreffend Umrechnung in Francs der auf DM lautenden Guthaben von Bewohnern der neuangegliederten Gebiete des Saarlandes
Anordnung Nr. 49-17 betreffend Ausführungsbestimmungen zum Erlasse, betreffend Einführung des Franc in den am 23. April 1949 dem Saarland angegliederten Gebieten, und zur Anordnung Nr. 49-16, betreffend Umrechnung in Francs der auf DM lautenden Guthaben von Bewohnern der neuangegliederben Gebiete des Saarlandes
Anordnung Nr. 49-19 betreffend Umrechnung der auf D-Mark laufenden Guthaben von Bewohnern der am 23. April 1949 dem Saarland angegliederten Gebiete
Anordnung Nr. 49-20 betreffend Umrechnung in Francs der Bankguthaben, Schulden und Forderungen in den dem Saarland am 23. April 1949 eingegliederten Gebieten

Kapitel 9
Ausgabe eigener saarländischer Scheidemünzen

1954
Gesetz Nr. 419 über die Ausgabe von Scheidemünzen im Saarland